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BPOL-KI: Fazit der Bundespolizeiinspektion Kiel nach Abschluss der Kieler Woche 2023

BPOL-KI: Fazit der Bundespolizeiinspektion Kiel nach Abschluss der Kieler Woche 2023
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Kiel (ots)

Nach Abschluss der Kieler Woche 2023 zieht die Bundespolizeiinspektion Kiel eine positive Bilanz. Das Einsatzkonzept der Bundespolizei sah eine hohe Präsenz von Einsatzkräften im Kieler Hauptbahnhof, vor allem an den beiden Veranstaltungswochenenden, vor. Bis zu 130 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten waren zu den Schwerpunktzeiten am Kieler Hauptbahnhof im Einsatz. Den Großteil der Polizeikräfte stellte die Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt. Desweiteren war auch eine Diensthundestaffel mit insgesamt 13 Diensthunden eingebunden.

Eine besondere Herausforderung für die Bundespolizei war die hohe Auslastung der Züge besonders an den Wochenenden, als die Bahnsteige zeitweise durch die Bundespolizei gesperrt werden mussten.

An dieser Stelle ein Kompliment an alle Reisenden, sie alle haben sich vorbildlich gezeigt. Es kam zu keinen nennenswerten Zwischenfällen an oder in den Zügen.

Im Einsatzzeitraum der Kieler Woche fielen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei knapp 1.500 "polizeiliche Maßnahmen" an - überwiegend Identitätsfeststellungen, Platzverweise, Durchsuchungen und sogenannte Gefährderansprachen.

Insgesamt ein deutlicher Anstieg zum Vergleichsjahr 2022, wo es knapp 840 waren. Ursächlich hierfür könnten der Aufbau der mobilen Wache auf dem Bahnhofsvorplatz sowie die Überwachungsmaßnahmen der Allgemeinverfügung sein. Das Straftatenaufkommen lag mit 97 Delikten unter dem Vorjahresniveau (2022: 112).

Besonders hervorzuheben ist ein Einsatz am vergangenen Dienstag (20.06.), als Einsatzkräfte der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit gegen 22:00 Uhr drei Personen rauchenderweise im Kieler Hauptbahnhof feststellten, die mehrfach auf den Boden spuckten. Während die Beamten ein belehrendes Gespräch mit den jungen Männern führten, nahmen sie den Geruch von Cannabis wahr. Bei der Kontrolle kam dann nicht nur Betäubungsmittel (1,6g Marihuana, 24 Konsumeinheiten Tabletten - vermutlich Ecstasy) sondern auch ein Springmesser sowie Bargeld in Höhe von 7.000,-EUR zum Vorschein. Bei der Geldsumme schauten die Bundespolizisten genauer hin und konnten feststellen, dass es sich bei den insgesamt 74 Geldscheinen um sogenannte "Blüten" handelt. Die Banknoten wiesen alle offensichtliche Fälschungsmerkmale auf. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Flensburg wurde angeordnet, dass die jungen Männer im Alter von 17 bis 21 Jahren in Gewahrsam genommen werden. Zeitgleich wurden die Wohnungen der Beschuldigten durchsucht. Nachdem der Kriminaldauerdienst Flensburg gegen 04:00 Uhr die Durchsuchungsmaßnahmen abgeschlossen hatte, konnten die drei Männer die Dienststelle der Bundespolizei wieder verlassen. Es wurden Strafanzeigen wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Waffengesetz sowie wegen des Inverkehrbringen von Falschgeld gefertigt.

Eine weitere Herusforderung war die Überwachung der Allgemeinvefügung zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen.

Erstmalig hat die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt diese Allgemeinverfügung ausgesprochen, die sich auf ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen bezieht. Körperverletzungen durch Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, aber schon das bloße Mitführen, ist deutlich in der bundespolizeilichen Lage präsent und beeinflusst die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung.

Mit diesen Hintergründen hat die Bundespolizei für die beiden Wochenenden der Kieler Woche eine, für den Hauptbahnhof Kiel und umliegende Bahnstrecken von Plön, Eckernförde, Neumünster und Rendsburg zum Hauptbahnhof Kiel, Allgemeinverfügung ausgesprochen. Dazu gehören unter anderem Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art. Insgesamt stellten die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten bei 221 Kontrollen 24 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung fest. Neben Einhandmessern, Taschenmessern, Pfefferspray, Schlagring wurde auch diverses Werkzeug, wie Hammer, Schraubendreher und Wasserpumpenzangen festgestellt.

"Die Anzahl der Feststellungen spricht für sich, rechtfertigt die Maßnahme und zeigt, wie wichtig das konsequente Überwachen der Allgemeinverfügung gewesen ist. Jede Waffe und jedes Messer, das die Bundespolizei frühzeitig aus dem Verkehr genommen hat, stellt keine Bedrohung für die Besucher der Kieler Woche dar. Der Sicherheitsaspekt hat für uns oberste Priorität. Die Kontrollmaßnahmen sollen auch die Botschaft vermitteln, dass Waffen aller Art im Bahnverkehr insbesondere auf der Kieler Woche nichts zu suchen haben, so der Inspektionsleiter der Bundespolizeiinspektion Kiel", Polizeidirektor Sven Jahn.

Wir weisen abschließend ausdrücklich daraufhin, dass die oben genannten Zahlen vorläufig sind und sich durch spätere Anzeigenerstattungen erhöhen können. Die Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum von Freitag, 16.06.2023, 16:00 Uhr, bis Sonntag, 25.06.2023, 12:00 Uhr.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Kiel
Polizeioberkommissar Sven Klöckner
Telefon: 0431/98071 - 119
Fax: 0431/98071 - 299
E-Mail: bpoli.kiel.c-oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.

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