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BPOL-KI: Bilanz der Bundespolizei nach dem ersten TraWo Wochenende

Lübeck/Travemünde (ots)

Ein ruhiges Wochenende liegt hinter den Bundespolizistinnen und Bundespolizisten auf der Travemünder Woche 2023. Freundlich zu friedlich Feiernden und niederschwelliges Herangehen an Störer und Straftäter waren in den Schwerpunktzeiten über 50 Beamtinnen und Beamte sowie Diensthunde im Einsatz. Wahrscheinlich dem Wetter geschuldet, lagen die Zahlen der bahnfahrenden Reisenden im unteren zweistelligen Prozentbereich. Insgesamt trafen die eingesetzten Kräfte 75 Maßnahmen gegenüber Störern und Straftätern. Schwerpunkt waren Identitätsfeststellungen und sogenannte Gefährderansprachen. Es wurden am ersten Wochenende der TraWo 14 Strafanzeigen gefertigt, davon unter anderem 3 x wegen Körperverletzung, 2 x wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollzugsbeamte. Erfreulicherweise wurden keine Verstöße gegen das Waffengesetz registriert. Am 22.07.2023 gegen 21:00 Uhr erschienen ein 38-jähriger Deutscher und eine 35-jährige Polin am Strandbahnhof in Travemünde und beleidigten aus heiterem Himmel der eingesetzten Polizeikräfte. Im Zuge der Gefährderansprache an die zwei deutlich alkoholisierten Personen, zückte der Mann sein Smartphone und gab, an die Beamten portraitieren zu wollen. Nach mehrfacher Aufforderung dieses zu unterlassen, wurde er einer Identitätsfeststellung unterzogen. Hierbei kam es zu Widerstandshandlungen gegen die Bundespolizisten, sodass er mit Handschellen gefesselt werden musste. Der Deutsche gab an, nur Spaß gemacht zu haben und zeigte den Beamten sein Smartphone. Dieses enthielt keine Aufnahmen der Beamten. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,57 Promille. In der Zwischenzeit zückte die Frau, während der Maßnahme gegen den Mann, ihr Smartphone und nahm die Bundespolizisten auf. Sie wurde mehrfach aufgefordert die Aufnahmen zu unterlassen, kam dieser aber nicht nach. Sie gab an, dass es ihr gutes Recht sei, die Aufnahmen zu fertigen. Auch der Mann stachelte sie an, die Maßnahmen zu filmen. Durch die unmittelbare Nähe zum Einsatzgeschehen wurde sie darüber belehrt, dass sie im Falle der Veröffentlichung der Aufnahmen eine Straftat nach dem Kunsturhebergesetz begehe. Weiterhin stellten die Beamten fest, dass zum Teil Nahaufnahmen mit geringen Abstand gefertigt wurden.

Dadurch wurden auch die ausgesprochenen Belehrungen und die Gefährderansprache, die sich nur gegen den Mann richteten, aufgenommen. Die Frau wurde wegen den Anfangverdachtes einer Straftat Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes einer Identitätsfeststellung unterzogen. Durch ihre widersprüchlichen Angaben zur Person, wurde sie mit zur Dienststelle genommen. Gegen diese Mitnahme leistete sie Widerstand und auch sie wurde gefesselt, sperrte sich aber weiterhin gegen die polizeilichen Maßnahmen. Nach mehrfacher Androhung, wurde die Bodycam der Beamten eingeschaltet, um zusätzliches Beweismittel zu sichern. Auf der Dienststelle beruhigte sich die Frau, ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab bei ihr einen Wert von 1,54 Promille. Gegenüber der Aufforderung das Aufnahmenmaterial freiwillig zu löschen, gab sie mehrfach zu verstehen, dass sie dieses nicht tun werde. Das Smartphone der Frau wurde durch die Beamten beschlagnahmt. Weiterhin war die Identität der Frau unbestätigt. Daraufhin wurde sie durch eine Streife zum angegeben Wohnort begleitet und dort konnten die rechtmäßigen Personalien ermittelt werden. Anschließend wurde sie vor Ort entlassen. Sie wird sich wegen des Verdachtes von Straftaten Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verantworten müssen.

Rückfragen bitte an:

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Pressestelle
Michael Hiebert
Telefon: 0431/ 980 71 - 118
0172/41 55 241
E-Mail: michael.hiebert@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_kueste

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