Bundespolizeiinspektion Stralsund
BPOL-HST: Erfolgreiches Wochenende für die Bundespolizei
Altheide, Ribnitz-Damgarten (ots)
Am Wochenende kontrollierten Bundespolizisten auf der B105 in der Ortschaft Altheide und machten nachfolgende Feststellungen.
Samstagnacht (18.12.21) missachtete ein 29-jähriger Autofahrer die Anhaltesignale und raste mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Ribnitz-Damgarten davon. Eine Bundespolizeistreife die sofort nacheilte, konnten den Fahrer vor der Ortschaft Ribnitz-Damgarten stoppen. Grund für seine Flucht war, dass er keine Fahrerlaubnis mehr besitze, weil ihm diese aufgrund von Betäubungsmittelverstößen bereits behördlich entzogen wurde. Ein anschließend durchgeführter Drogenvortest ergab, dass der Mann auch diesmal positiv reagierte. Der Stralsunder muss sich nun wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Führen eines KFZ unter Einfluss berauschender Mittel und Trunkenheit im Verkehr verantworten.
Sonntagnacht (19.12.21)kontrollierten Bundespolizisten einen 41-jährigen Mann, als Beifahrer. Da er seinen Ausweis vergessen hatte, bat er seine Lebensgefährtin diesen zur Kontrollstelle vorbeizubringen, denn gegen den Mann lag aktuell ein Haftbefehl vor. 2021 wurde der Rostocker durch das Amtsgericht Rostock wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 1.200,00 Euro oder 80 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Bislang hatte er diese Geldstrafe oder die ersatzweise Haft nicht gezahlt /angetreten. Im Weiteren ist der Mann wegen des Handels mit Betäubungsmitteln polizeilich bekannt. Seine 33-jährige Lebensgefährtin folgte dem Wunsch und kam mit ihrem PKW zur Kontrollstelle. Nachdem sie den Ausweis ihres Freundes übergeben hatte, wurde nun die Frau kontrolliert. Hierbei endeckten die Beamten im Kofferraum eine Tasche mit 59 Extasy-Pillen, die einen Straßenverkaufswert von circa 600 Euro haben. Für die Fahrerin kam es nun noch schlimmer, denn auf einen durchgeführten Drogenvortest reagierte sie positiv. Die Frau wird sich für den Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen des Verdachts des Führens von Kfz unter Betäubungsmitteleinfluss verantworten müssen.
Für ihren 41-jährigen Lebensgefährten ging es direkt in die Justizvollzugsanstalt, denn die geforderte Geldstrafe konnte er nicht aufbringen.
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