Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer Dienststelle Pomellen
BPOL-PW: Erfolgreiche Fahndung/ Bundespolizei und Gemeinsame Diensteinheit Vorpommern-Greifswald stellen zwei gestohlene Mazda CX-3 sicher
Pasewalk/ Pomellen (ots)
Heute morgen gegen 07:00 Uhr kontrollierten Beamte der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt auf der BAB 11 einen in Richtung Polen fahrenden PKW Mazda CX-3. Bei der Überprüfung des Fahrzeuges stellten die Bundespolizisten deutliche Aufbruchsspuren an der Fahrertür fest. Es bestand des Verdacht, dass das Fahrzeug gestohlen war. Eine Fahndungsnotierung bestand zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Die Kontaktaufnahme mit dem Halter des PKW brachte jedoch nicht schnell Klarheit. Der Mazda CX-3 war in der Nacht im brandenburgischen Glienike entwendet worden. Der Halter hatte den Diebstahl noch nicht bemerkt. Das Fahrzeug im Wert von ca. 20.000 Euro wurde sichergestellt. Der 21-jährige polnische Fahrer wurde vorläufig festgenommen.
Nur kurze Zeit später wollte eine Streife der Gemeinsamen Diensteinheit Vorpommern-Greifswald (Kooperation der Bundespolizeiinspektion Pasewalk, der Polizeiinspektion Anklam sowie des Hauptzollamtes Stralsund) am Ortsausgang Pasewalk in Richtung Torgelow einen weiteren PKW Mazda CX-3 kontrollieren. Der Fahrer des PKW stoppte kurz, beschleunigte das Fahrzeug dann jedoch wieder und fuhr mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Torgelow. Eine sofortige Verfolgung des Fahrzeuges führte zunächst nicht zum Auffinden des flüchtenden PKW. Erst nach dem Einsatz eines Polizeihubschraubers der Bundespolizei sowie dem gezielten Fahndungseinsatz weiterer Kräfte der Bundespolizei konnte der PKW in der Ortschaft Viereck aufgefunden werden. Auch dieser in Templin entwendete Mazda CX-3 im Wert von ca. 20.000 Euro wurde sichergestellt. Der 29-jährige polnische Fahrer wurde vorläufig festgenommen.
Gegen die beiden in der Vergangenheit bereits im Zusammenhang mit Eigentumsdelikten auffällig gewordenen Tatverdächtigen wurden strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Hehlerei eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden jetzt durch die sachlich zuständige Landespolizei geführt.
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