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Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer Dienststelle Pomellen

BPOL-PW: Information zur vorübergehenden Wiedereinführung der Grenzkontrollen an der deutsch - polnischen Binnengrenze durch die Republik Polen

Pasewalk (ots)

In der Zeit vom 3. bis 14. Dezember 2018 findet im polnischen Katowice die 24. UN- Klimakonferenz statt. Aus diesem Anlass werden durch die Republik Polen vom 22. November bis 16. Dezember 2018 die Grenzkontrollen an den polnischen Schengen-Binnengrenzen vorübergehend wiedereingeführt. In dieser Zeit kann es zu lageangepassten Grenzkontrollen durch die polnischen Behörden kommen. Diese Kontrollen sollen die Sicherheit und den störungsfreien Ablauf vor und während der UN-Klimakonferenz gewährleisten. Der Grenzübertritt über die deutsch-polnische Binnengrenze ist in dem benannten Zeitraum nur an den von der Republik Polen benannten Grenzübergangsstellen erlaubt. In der Region von der Insel Usedom im Norden bis zur Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern zu Brandenburg im Süden sind dies die grenzüberschreitenden Verkehrswege:

   - Seebad Ahlbeck - Swinoujscie,
   - Garz - Swinoujscie,
   - Hintersee - Dobieszyn,
   - Blankensee - Buk,
   - Linken - Lubieszyn (B 104)
   - Ladenthin - Warnik und
   - Pomellen - Kolbaskowo (BAB 11).

Darüber hinaus sind auch die grenzüberschreitenden Bahnlinien:

   - Seebad Ahlbeck - Swinoujscie und
   - Pasewalk - Szczecin

davon betroffen.

Reisende in die Republik Polen müssen im genannten Zeitraum damit rechnen, beim Überschreiten der Grenze - auch an den Flug- und Seehäfen - in Polen von den polnischen Behörden kontrolliert zu werden. Unabhängig hiervon sind Reisende wie immer dazu verpflichtet, beim Grenzübertritt ein gültiges Grenzübertrittsdokument (Reisepass oder Personalausweis) mitzuführen. Nach allgemeiner Lebenserfahrung muss im Zusammenhang mit der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen durch Polen mit geringfügigen Verzögerungen beim Grenzübertritt gerechnet werden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Pasewalk
Manina Puck
Telefon: 03973/2047-103 o. Mobil 0172-5110961
Fax: 03973/2047-118
E-Mail: manina.puck@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.

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