Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer Dienststelle Pomellen
BPOL-PW: Viele Urkundenfälschungen bei Fahndungseinsatz der Bundespolizei festgestellt
Bundesautobahn 11 Pomellen (ots)
Die Bundespolizei führte in den letzten 24 Stunden schwerpunktmäßig Kontrollen im Bereich der Bundesautobahn 11 durch. Dabei wurden verstärkt Straftaten gemäß § 267 Strafgesetzbuch "Urkundenfälschung" aufgedeckt:
Ein 56- jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde in Einreiserichtung angehalten und kontrolliert. Der von ihm vorgelegte ukrainische Führerschein stellte sich als eine Totalfälschung heraus. Eine Überprüfung beim polnischen Grenzschutz ergab, dass er als Führerscheinbesitzer nicht erfasst ist und somit bisher nie einen Führerschein besaß.
Ein 39- jähriger polnischer Staatsangehöriger händigte bei der Kontrolle eine auf seine Person ausgestellte polnische ID Karte sowie einen tschechischen Führerschein aus. Bei der genaueren Kontrolle wurden Fälschungsmerkmale am tschechischen Führerschein festgestellt. In der Vernehmung gab der Mann zu, den Führerschein für 600 Euro im Internet gekauft zu haben.
Ein 25- jähriger polnischer Staatsangehöriger händigte zur Kontrolle einen polnischen Führerschein sowie die Zulassungsbescheinigung für den von ihm geführten PKW aus. Auf Nachfrage gab die Person an, nur seinen Führerschein mitzuführen. Beim Lichtbildabgleich wurde festgestellt, dass das Bild im Führerschein mit der Person nicht identisch ist. Eine Führerscheinüberprüfung in Polen ergab, dass der Führerschein 2018 durch die polnische Polizei entzogen wurden ist.
Ein 22- jähriger ukrainischer Staatsangehöriger wurde als Fahrer eines Mercedes Benz, Sprinter nach zuvor erfolgter Einreise aus Polen kommend angehalten und kontrolliert. Ausgewiesen hatte er sich mit einer zeitlich gültigen litauischen ID-Karte und einem litauischen Führerschein. Die Überprüfungen der vorgelegten Dokumente ergab, dass in beiden Dokumenten erhebliche Abweichungen im Druckverfahren sowie bei den Sicherungsmerkmalen vorhanden waren. Beide Dokumente sind Totalfälschungen.
Ein 28- jähriger polnischer Staatsangehöriger war Fahrzeugführer eines in Frankreich zugelassenen PKW und reiste zuvor aus Polen ein. Bei der eingehenden Kontrolle wurde festgestellt, dass die Daten der vorgelegten Fahrzeugpapiere und des PKW nicht übereinstimmen. Am Kfz befanden sich franz. Kennzeichen, die lt. Computerauskunft zu einem anderen franz. PKW gehörten. Strafanzeige wegen Verdacht der Urkundenfälschung u. Kennzeichenmißbrauch wurde erstattet.
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