Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer Dienststelle Pomellen
BPOLI PW - GdpD POM: Bundespolizisten vollstrecken drei Haftbefehle
Pasewalk / Pomellen (ots)
Im Rahmen intensiver Fahndungsmaßnahmen konnten Bundespolizisten gestern drei Haftbefehle im Gesamtwert von 3060,- Euro vollstrecken.
Ein 27jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde in den frühen Abendstunden auf der BAB 11 nach zuvor erfolgter Einreise aus Polen kommend, an der Anschlussstelle Penkun als Mitreisender in einem polnischen Kleintransporter durch eine Streife der Gemeinsamen Diensteinheit festgestellt und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab zwei Fahndungsausschreibungen zur Festnahme/Strafvollstreckung. Bei der ersten Ausschreibung wurde er durch die Staatsanwaltschaft Hildesheim wegen Trunkenheit im Verkehr zur Festnahme ausgeschrieben. Die zu zahlende Geldstrafe plus die Kosten lag bei 625,66 Euro. In der zweiten Ausschreibung suchte ihn die Staatsanwaltschaft Hannover wegen Diebstahls. In diesem Fall ging es um eine Geldstrafe von 120 Euro plus Kosten in Höhe 154 Euro. Nach Zahlung derbeiden Geldstrafen ersparte sich der 27jährige insgesamt 42 Tage Haft.
Am frühen Nachmittag wurden zuvor auf der BAB 11 am Amtsplatz Süd Pomellen, in der Ausreise nach Polen zwei 33jährige polnische Staatsangehörige durch Kräfte des Zolls kontrolliert. Der Fahrer und der Halter des in Polen zugelassenen PKWs wurde der Bundespolizei vor Ort übergeben, denn die fahndungsmäßige Überprüfung des Fahrers ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Augsburg wegen der Trunkenheit im Verkehr. Diese hatte eine Geldstrafe von 2000,-EUR und 159,80EUR Kosten oder 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe festgelegt. Zusätzlich konnte der Fahrer keinen Führerschein vorlegen. Die Sperrfrist für die Wiedererteilung des Führerscheins war zwar abgelaufen, einen Antrag auf Wiedererteilung hatte er nicht gestellt. Somit bestand der Verdacht des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis, wofür er sich demnächst wohl auch noch rechtfertigen muss.
Nach Abschluss der Maßnahmen und Zahlungen der Geldstrafe wurden die zwei mit Haftbefehl gesuchten Reisenden auf freien Fuß gesetzt und den Personen die Weiterreise gestattet.
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