Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer Dienststelle Pomellen
BPOLI PW - GdpD POM: Haftbefehle mit hohen Geldstrafen vollstreckt
Linken/ Pomellen/ Pasewalk (ots)
Bundespolizisten kontrollierten am Samstagvormittag am ehemaligen Grenzübergang in Linken einen 24- jährigen polnischen Staatsangehörigen. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der STA München zur Festnahme / Strafvollstreckung wegen Diebstahls. Der Mann hatte 300 EUR Geldstrafe und 77,50 EUR Verfahrenskosten zu zahlen. Er konnte die geforderten Geldsummen nicht aufbringen und muss jetzt eine 30- tägige Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.
Zeitgleich wurde in Pomellen ein 45- jähriger Pole angehalten und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab -3- Ausschreibungen der STA Berlin zur Festnahme / Strafvollstreckung wegen Erschleichen von Leistungen, Beleidigung und Gefährlicher Körperverletzung. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 4200 EUR sowie 613,75 EUR Verfahrenskosten zu zahlen. Der Mann zahlte umgehend und konnte damit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 167 Tagen abwenden.
Am späten Abend wurde dann ein 54- jähriger Deutscher in Pomellen kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Eberswalde zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Er hatte Geldstrafe in Höhe von 2500,00 EUR sowie 81,- EUR Verfahrenskosten. Ersatzweise waren 50 Tage Haft festgelegt. Auch er zahlte die Geldstrafen und konnte seine Reise fortsetzen.
Kurz vor Mitternacht wurde ein 34- jähriger Pole in Pomellen angehalten und kontrolliert. Er war als Mitfahrer in einem Pkw mit polnischer Zulassung unterwegs. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab zwei Ausschreibungen durch die Staatsanwaltschaft Berlin zur Festnahme/Strafvollstreckung. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 450,00 EUR + 89,50 EUR Verfahrenskosten wegen Diebstahl und eine weitere Geldstrafe in Höhe von 4550,00 EUR + 409,88 EUR Verfahrenskosten wegen Körperverletzung zu entrichten. Das entspricht einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 5499,38 Euro sowie 499,38 Verfahrenskosten. Da er diese hohen Geldsummen nicht aufbringen konnte, muss er jetzt eine Ersatzfreiheitsstrafe von 135 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz absitzen.
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