Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer Dienststelle Pomellen
BPOLI PW - GdpD POM: Drei Schleusungen am letzten Wochenende aufgedeckt
Pasewalk (ots)
Am letzten Wochenende wurden insgesamt 25 Personen nach unerlaubter Einreise/ Schleusung festgestellt. Davon stellten 18 Schutzersuchen und wurden an die Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz weitergeleitet. Sieben Personen wurden nach Polen zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben.
Nachfolgend drei ausgewählte Sachverhalte:
Am Freitagabend, gegen 22:30 Uhr, kontrollierten Bundespolizisten am ehemaligen Grenzübergang in Pomellen einen PKW mit polnischer Zulassung. Kraftfahrer war ein 28- jähriger ukrainischer Staatsangehöriger. Er wies sich mit einem gültigen ukrainischen Reisepass sowie einem zeitlich abgelaufenen (26.05.2024) polnischen Aufenthaltstitel aus. Im Fahrzeug befanden sich noch drei syrische Staatsangehörige, alle ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Ukrainer die drei Syrer von einem Hotel in Stettin abgeholt hatte um diese nach Berlin zum Hauptbahnhof zu befördern. Die Syrer äußerten Schutzersuchen und wurden zur Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz weitergeleitet. Der Ukrainer wurde als Schleuser angezeigt und nach Polen zurückgewiesen.
Bei der Bundespolizei in Pomellen ging am Freitagabend ein Bürgerhinweis ein. Der Hinweisgeber hatte beobachtet, wie vor Einfahrt in die Kontrollstelle auf der BAB 11 in Pomellen schlagartig mehrere Personen aus einem in Deutschland zugelassenen VW Touran ausgestiegen sind. Der VW Touran fuhr dann weiter und passierte die Kontrollstelle. Streifen der Bundespolizei beobachteten den VW Touran auf der BAB 11 (Fahrtrichtung Berlin) und führten an der Anschlussstelle Penkun die Kontrolle durch. Kraftfahrer war ein 41- jähriger Syrer, Beifahrer ein 25- jähriger Syrer. Beide waren im Besitz von gültigen deutschen Aufenthaltstiteln. Beim Beifahrer wurde bei der Durchsuchung eine Bauchtasche aufgefunden, in welcher sich 1400,- EUR an Barmitteln befanden. Bei dem VW Touran handelte es sich um einen Siebensitzer, wobei die 2. Sitzreihe (3 Sitze) umgeklappt war. Im Innenraum wurden einige mit Folie ummantelte Päckchen festgestellt. Hierbei handelte es sich um Bekleidung und Verpflegung. Der VW Touran wurde durch ein Abschleppunternehmen zur Dienststelle der Bundespolizei in Pasewalk transportiert. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurden die beiden Syrer am Samstag wieder auf freien Fuß gesetzt.
Zeitgleich wurden in Pomellen in der Nähe der Kontrollstelle sechs syrische Staatsangehörige (vier Frauen, zwei Männer) aufgegriffen. Bei den Personen handelte es sich um die im Bürgerhinweis gemeldeten Personen. Alle konnten sich mit syrischen Reisepässen, in denen sich zeitlich abgelaufene russische Visa befanden, ausweisen. Aufenthaltslegitimierende Dokumente für das Bundesgebiet konnten nicht vorgewiesen werden. Alle Personen stellten Schutzersuchen.
Am Samstagabend kontrollierten Bundespolizisten auf der BAB 11 einen PKW mit deutscher Zulassung. Auch hier waren Fahrer (33) und Beifahrer (18) syrische Staatsangehörige. Der Kraftfahrer wies sich mit seinem gültigen deutschen Flüchtlingspass, einem gültigen deutschen Aufenthaltstitel und seinem deutschen Führerschein aus. Der Beifahrer legte seinen gültigen deutschen Aufenthaltstitel vor. Im Fahrzeug befanden sich noch zwei weibliche syrische Staatsangehörige. Die Frauen konnten keine Reisepässe / Identitätsdokumente vorlegen. Während der Kontrolle äußerte der Kraftfahrer, dass er seine Schwester und eine Begleitperson in Penkun abgeholt hat, nach dem diese ihn darum gebeten hatte. Nach seiner Aussage wurden die beiden Frauen am 06.07.2024 um 02:00 Uhr durch einen Schleuser über die deutsch- polnische Grenze nach Penkun gebracht. Des Weiteren gab er an, nicht genug Kraftstoff für die Rückfahrt zum Wohnort gehabt zu haben. Aus diesem Grund fuhr er nach Polen zur Tankstelle und hat anschließend den Rückweg in die Bundesrepublik angetreten. Er wollte seine Schwester und ihre Begleitperson zur nächst gelegenen Erstaufnahmeeinrichtung im Bundesgebiet bringen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurden der Kraftfahrer/ Beifahrer nach Abschluss der Ermittlungen wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Frauen äußerten Schutzersuchen und reisten weiter nach Stern Buchholz.
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