Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer Dienststelle Pomellen
BPOLI PW - GdpD POM: Pomellen- wieder mehrere Haftbefehle am Wochenende vollstreckt.
Pomellen/ Pasewalk (ots)
Eine 48- jährige ukrainische Staatsangehörige wurde mit Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg wegen unerlaubter Einreise ohne Pass oder Aufenthaltstitel gesucht. Die Frau zahlte eine Geldstrafe in Höhe von 200,- EUR und 86,- EUR Verfahrenskosten und konnte damit eine 20- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Ein 58- jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde durch die Staatsanwaltschaft Weiden i.D.Opf wegen Diebstahls gesucht. Er zahlte eine Geldstrafe in Höhe von 1335,00 EUR sowie Verfahrenskosten in Höhe von 78,50 EUR. Hier betrug die angedrohte Ersatzfreiheitsstrafe 89 Tage.
Gleich drei Haftbefehle bestanden gegen einen 32- jährigen polnischen Staatsangehörigen: 1. durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin wegen Besonders schwerer Fall des Diebstahls- 229 Tage Restfreiheitsstrafe, 2. durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder wegen Besonders schwerer Fall des Diebstahls und versuchter Wohnungseinbruchsdiebstahl- 335 Tage Restfreiheitsstrafe, 3. durch die Staatsanwaltschaft Halle wegen Bandendiebstahl- 319 Tage Restfreiheitsstrafe. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann in die JVA Neustrelitz eingeliefert.
Auch ein 44- jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde für die nächsten 10 Tage in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hatte ihn zur Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ausgeschrieben. Er konnte die festgelegte Geldstrafe in Höhe von 200,- EUR sowie Verfahrenskosten in Höhe von 75,00 EUR nicht zahlen.
Ein 23- jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde als Mitfahrer in einem Transporter mit polnischer Zulassung angehalten und kontrolliert Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Neuruppin zur Strafvollstreckung wegen Diebstahl. Strafe: Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 300,-EUR sowie Verfahrenskosten in Höhe von 81,-EUR oder 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Nach Zahlung der Geldstrafe und Kosten konnte er seine Reise fortsetzen.
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