Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
BPOL-BadBentheim: Bundespolizei vollstreckt vier Haftbefehle
Bad Bentheim (ots)
Die Bundespolizei aus Bad Bentheim hat am letzten Wochenende vier Haftbefehle an der deutsch-niederländischen Grenze vollstreckt. Zwei 20 und 23 Jahre alte Männer verbüßen jetzt ihre Haftstrafe. Ein mit zwei Haftbefehlen gesuchter 32-Jähriger ersparte sich durch die Bezahlung der verhängten Geldstrafen einen Gefängnisaufenthalt.
Am Freitagvormittag hatten die Beamten der Bundespolizei im Bahnhof Bad Bentheim einen mit Haftbefehl gesuchten 23-jährigen Algerier festgenommen. Der Mann war in einem international verkehrenden Reisezug aus den Niederlanden eingereist. Bei der Überprüfung wies sich der Mann als Asylsuchender in den Niederlanden aus. Eine eingehende Identitätsprüfung ergab, dass der Mann unter anderen Personalien in Deutschland mit Haftbefehl gesucht wird. Der 23-Jährige war im Dezember 2014 wegen versuchten schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung, mehrerer Diebstahlsdelikte sowie des Verstoßes gegen das Waffengesetz, Beleidigung und mehrfachen Erschleichen von Leistungen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Die Entscheidung, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wurde zunächst zurückgestellt. Weil der 23-Jährige die Auflagen und Weisungen, von dessen Erfüllung der Richter die Gewährung der Bewährung abhängig machen kann, ignorierte, wurde er jetzt per Sicherungshaftbefehl gesucht. Nach der Vorführung bei einem Haftrichter wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Am Freitagnachmittag wurde im Bahnhof Bad Bentheim ein 20-jähriger gambischer Staatsangehöriger festgenommen. Der Mann war nach der Einreise per Zug aus den Niederlanden gegen 13 Uhr von Bundespolizisten im Bahnhof Bad Bentheim kontrolliert worden. Der 20-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart mit Haftbefehl gesucht. Er war wegen besonders schweren Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 78 Tagen verurteilt worden. Die Zahlung von 780,- Euro hätte ihn vor der Haft verschont. Da der Verurteilte den Betrag nicht aufbringen konnte, wurde er in die nächste JVA eingeliefert.
Am Samstagnachmittag kontrollierte eine Streife der Bundespolizei auf der Autobahn 30 einen PKW, dessen 32-jähriger Fahrer gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Zum einen war der polnische Staatsangehörige seit März 2018 wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen oder der Zahlung von 600,- Euro verurteilt. Zum anderen musste er aus einem Urteil von 2017 wegen Steuerhinterziehung noch eine Geldstrafe von 200,- Euro bezahlen oder eine Freiheitsstrafe von 10 Tagen verbüßen. Weil der Mann beide Geldstrafen sowie alle angefallenen Kosten begleichen konnte, durfte er schließlich weiterreisen.
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