Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
BPOL-BadBentheim: Aufmüpfiger Schwarzfahrer muss für fünf Monate in Haft
Haftbefehl im Hauptbahnhof Oldenburg vollstreckt
Oldenburg (ots)
Die Bundespolizei hat Donnerstagnachmittag im Hauptbahnhof Oldenburg den Haftbefehl gegen einen 29-Jährigen vollstreckt. Der Mann war zudem ohne gültigen Fahrschein Zug gefahren und hatte versucht einer Zugbegleiterin das Mobilterminal aus der Hand zu schlagen. Bei seiner Durchsuchung wurde außerdem etwas Kokain gefunden.
Der 29-Jährige war zunächst auf der Zugfahrt von Varel bis nach Oldenburg in Streit mit der Zugbegleiterin einer NordWestBahn geraten. Weil der Mann bei der Fahrkartenkontrolle einen ungültigen Fahrschein vorzeigte, wollte die Bahnmitarbeiterin ein erhöhtes Beförderungsentgelt für den 29-Jährigen fertigen. Allerdings zeigte der Mann sich uneinsichtig und weigerte sich seinen Ausweis herauszugeben. Stattdessen hatte die Zugbegleiterin aufgrund der Betonung und Art und Weise den Eindruck, der 29-jährige Kosovare würde sie in seiner Muttersprache beschimpfen. Schließlich versuchte der aufgebrachte Mann ihr das Mobilterminal aus der Hand zu schlagen. Das gelang ihm zwar nicht, aber aufgrund des Schlages öffnete sich die Klappe für die Fahrscheinrolle und die Papierrolle flog wie eine "Luftschlange" aus dem Gerät heraus.
Letztendlich rief die Zugbegleiterin die Bundespolizei in Oldenburg, die den aufmüpfigen Mann bei Ankunft des Zuges im Hauptbahnhof in Empfang nahm. Die Beamten stellten dann die Personalien des Mannes fest. Beim Datenabgleich der Personalien im polizeilichen Fahndungssystem stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg mit Haftbefehl nach dem Mann fahnden ließ. Er hatte noch eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten zu verbüßen. Im Juni letzten Jahres hatte das Amtsgericht Wilhelmshaven den 29-Jährigen wegen Diebstahl, Sachbeschädigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Zur Verbüßung seiner Haftstrafe wurde der 29-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Weil die Bundespolizisten noch eine kugelförmig abgepackte Konsumeinheit Kokain bei dem Mann fanden, wurde neben den Ermittlungen wegen Erschleichen von Leistungen, Beleidigung und Körperverletzung auch ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen den 29-Jährigen eingeleitet.
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