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BPOL-BadBentheim: Wenn der Gesuchte selbst bei der Polizei klingelt...
40-Jähriger muss ins Gefängnis

BPOL-BadBentheim: Wenn der Gesuchte selbst bei der Polizei klingelt... / 40-Jähriger muss ins Gefängnis
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Oldenburg (ots)

Sein Alkoholkonsum ist gestern einem 40-Jährigen zum Verhängnis geworden. Der stark alkoholisierte Mann klingelte bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof, um sich nach einer Übernachtungsmöglichkeit zu erkundigen. Allerdings lag ein Haftbefehl gegen ihn vor. Jetzt hat er ungewollt eine neue Unterkunft, er muss rund viereinhalb Monate ins Gefängnis.

Kurz nach 18 Uhr erschien ein offensichtlich angetrunkener Mann auf der Wache der Bundespolizei am Hauptbahnhof. Eigentlich wollte er sich nur nach einer Übernachtungsmöglichkeit erkundigen.

Ein Datenabgleich seiner Personalien im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der 40-jährige Deutsche per Haftbefehl von der Justiz gesucht wurde. Der Mann musste aus einer Verurteilung wegen Erschleichen von Leistungen in zwei Fällen noch eine Geldstrafe von 1.950 Euro begleichen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 130 Tagen verbüßen.

Da er den haftbefreienden Betrag nicht begleichen konnte, wurde der Mann von den Bundespolizisten in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Marion Groenewold
Mobil: 0162-2618054
E-Mail: bpoli.badbentheim.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

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