Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
BPOL-HH: Verbotene Gegenstände in der Luftsicherheitskontrollstelle und zwei vollstreckte Haftbefehle durch die Bundespolizei
Hamburg (ots)
Bundespolzisten konnten am Wochenende am Flughafen Hamburg zwei Männer festnehmen. Für einen 23-Jährigen endete die Reise in Haft. Zudem entdeckten Luftsicherheitsassistenten verschiedene verbotene Gegenstände im Handgepäck von Fluggästen.
Eine 45-jährige Spanierin hatte gestern Mittag ein Reizstoffsprühgerät in einer Plastiktüte und wollte damit durch die Luftsicherheitskontrolle in den Sicherheitsbereich. Den Kontrollkräften fiel das sogenannte Pfefferspray am Röntgenmonitor auf. Bei genauerer Überprüfung stellten hinzugerufene Bundespolizisten fest, dass das spanische Abwehrspray den Aufdruck "Zur Abwehr gegen Personen" enthielt. Dies stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz in der Bundesrepublik Deutschland dar. Bundespolizisten stellten das Reizstoffsprühgerat sicher und fertigten eine Anzeige.
Samstag am frühen Nachmittag erschien eine 58-jährige Österreicherin mit ihrem Handgepäck zur Kontrolle vor dem Flug. Luftsicherheitsassistenten entdeckten bei der Frau eine Patrone Jagdmunition. Die 58-Jährige verfügte zwar über eine waffenrechtliche Erlaubnis und konnte diese vorweisen, dennoch ist die Patrone im Handgepäck nicht zulässig. Bundespolizisten stellten die Patrone sicher und erstatteten ebenfalls eine Anzeige.
Auch am späten Freitagnachmittag erschien ein Fluggast mit einer Patrone (9-mm) im Handgepäck zur Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Hamburg. Eine waffenrechtliche Erlaubnis konnte der Mann nicht vorweisen. Der 61-jährige Deutsche erhielt eine Anzeige. Bundespolizisten stellten die Patrone sicher.
In der grenzpolizeilichen Kontrolle konnten Bundespolizisten am Wochenende gleich zwei Haftbefehle vollstrecken.
Gestern Morgen wollte ein 23-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger nach London fliegen. Den geplanten Flug konnte er aber nicht antreten, denn als Bundespolizisten die Daten seiner vorgelegten ID-Card überprüften, stießen sie auf eine Ausschreibung zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main. Der Mann war im Frühjahr 2018 durch das Amtsgericht Frankfurt/Main zu einer Geldstrafe von 600,00 Euro verurteilt worden. Der Vorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis. Gezahlt hatte er aber bisher nicht. Da er das Geld auch am Sonntag nicht zahlen konnte, wurde er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitstrafe von 20 Tagen in die Untersuchungshaftanstalt verbracht.
Bereits am Samstag war ein 50-jähriger irischer Staatsangehöriger auf dem Weg zu seinem Flug nach Dublin. Doch zunächst musste er durch die grenzpolizeiliche Ausreisekontrolle bei der Bundespolizei. Die Beamten glichen seine Daten mit dem polizeilichen Fahndungsystem ab und stießen auch in diesem Fall auf eine Ausschreibung zur Festnahme, hier durch die Staatsanwaltschaft Hannover. Das Amtsgericht Burgwedel hatte den Mann im Sommer 2018 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40,00 Euro verurteilt. Diese hatte er aber bisher nicht komplett gezahlt und war zudem unbekannten Aufenthaltes. Noch am Flughafen Hamburg zahlte er dann aber bei der Bundespolizei 1480,00 Euro und zusätzliche Kosten in Höhe von 283,00 Euro. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte er seine Reise fortsetzen.
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