Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
BPOL-HH: Trunkenheit im Straßenverkehr und gewerbsmäßiger Diebstahl - Bundespolizei am Flughafen Hamburg vollstreckt zwei Haftbefehle
Hamburg (ots)
Die Bundespolizei am Flughafen Hamburg konnte gestern zwei Haftbefehle vollstrecken. Ein Mann musste in Haft. Zudem entdeckten Luftsicherheitsassistenten ein Einhandmesser im Rucksack eines Reisenden.
Gleich am frühen Morgen erschien ein 49-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger zur Grenzkontrolle am Flughafen Hamburg. Der Mann kam mit einem Flug aus Varna und legte den Bundespolizisten seinen Reisepass zur Kontrolle vor. Ein Abgleich seiner Daten mit dem Fahndungssystem ergab dann den Treffer. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte den Mann zur Festnahme ausgeschrieben, da er eine offene Strafe bisher nicht gezahlt hatte. Das Amtsgericht Hamburg hatte den 49-Jährigen im September 2018 zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600,00 Euro verurteilt. Der Vorwurf: Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs Infolge Alkoholgenusses und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr. Auch gestern konnte er den Betrag nicht aufbringen und musste daher seine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen antreten.
Ebenfalls am gestern Morgen war ein 30-jähriger Deutscher auf dem Weg nach Frankfurt und stellte sich vor seinem Flug der Luftsicherheitskontrolle. Bei der Kontrolle seines Handgepäcks fiel den Luftsicherheitsassistenten ein Gegenstand besonders auf. Bei genauerer Überprüfung seines Rucksacks stellte sich heraus, dass sich darin ein 9cm langes Einhandmesser befand. Nach dem Waffengesetz handelt es sich dabei um einen verbotenen Gegenstand. Daher erhielt der Mann von der Bundespolizei eine Anzeige. Das Einhandmesser wurde sichergestellt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, konnte er seinen Weg in den Sicherheitsbereich fortsetzen.
Am Abend stellte sich dann eine 26-jährige türkische Staatsangehöriger der Grenzkontrolle. Sie kam mit einem Flug aus Antalya. Den Bundespolizisten legte sie zur Einreisekontrolle ihren Reisepass vor. Als die Beamten ihre Daten mit dem polizeilichen Fahndungssystem abglichen, stellten sie fest, dass die Frau zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Hamburg ausgeschrieben war. Das Amtsgericht Hamburg hatte gegen die 26-Jährige im Sommer 2018 einen Strafbefehl in Höhe von 960,00 Euro erlassen. Der Vorwurf: Gewerbsmäßiger Diebstahl in zwei Fällen. Noch vor Ort zahlte die Frau die offene Geldstrafe und zusätzlich Verfahrenskosten von 96,00 Euro. Im Anschluss wurde ihr die Einreise gestattet.
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