Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
BPOL-HH: Bundespolizei am Flughafen Hamburg: Haftbefehl vollstreckt und Wurfstern beschlagnahmt
Hamburg (ots)
Wurfstern im Gepäck und kein Verständnis für Strafanzeige
Heute in den frühen Morgenstunden stellte sich ein 26-jähriger deutscher Staatsangehöriger der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Hamburg, bevor er sich in den Sicherheitsbereich begeben konnte. Als Luftsicherheitsassistenten sein Handgepäck durchleuchteten, stellten sie fest, dass sich darin offenbar ein verbotener Gegenstand befand. Bei der manuellen Nachkontrolle im Beisein des 26-Jährigen stellte sich heraus, dass es sich um einen schwarzen sechszackigen Wurfstern handelte. Als Bundespolizisten den Mann darauf ansprachen, äußerte er diesen bereits vor Jahren bei einem Ausflug im Ausland gekauft zu haben und damit niemanden verletzen zu können. Bei einem Wurfstern handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Beamten beschlagnahmten den Wurfstern und fertigten eine Strafanzeige. Verständnis hatte der 26-Jährige dafür nicht.
Festnahme am falschen Gate
Am Vormittag wollte ein 59-jähriger irischer Staatsangehöriger nach Portugal fliegen. Auf seinem Weg zum Flug gelangte er aber zum falschen Gate und nutze die automatisierte grenzpolizeiliche Kontrolle (EasyPASS). Als er seinen Reisepass auflegte, blieb das Tor im Kontrollbereich geschlossen, denn gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Lüneburg vor. Das Amtsgericht Uelzen hatte gegen den 59-Jährigen im Jahr 2014 einen Strafbefehl wegen Fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr erlassen. Die Strafe in Höhe von 1200,00 Euro hatte er bisher nicht komplett bezahlt. Vor Ort konnte er aber die restlichen 300,00 Euro begleichen und somit seine Reise nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen fortsetzen. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen blieb dem Mann daher ersparrt.
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