Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
BPOL-HH: Bundespolizei am Hamburg Airport: Butterflymesser geht ins Geld, Schwarzfahrer muss zahlen, Dieb muss ins Gefängnis, Pfefferspray sorgt für Ärger
Hamburg (ots)
Am Hamburg Airport entdeckten Luftsicherheitsassistenten Samstagfrüh ein verbotenes Butterflymesser im mitgeführten Handgepäck eines 29-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Da es sich hierbei um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz handelt, wurde die Bundespolizei zur Luftsicherheitskontrolle gerufen und stellte das Butterflymesser sicher. Der Mann erhielt eine Strafanzeige und flog anschließend weiter nach Warschau.
Samstagfrüh hat die Bundespolizei am Flughafen Hamburg einen 25-jährigen Bulgaren festgenommen. Der Mann kam aus Varna an und stellte sich bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle an. Die Beamten der Bundespolizei überprüften seine Daten und stellten fest, dass der Mann wegen Erschleichens von Leistungen seit August 2017 von der Staatsanwaltschaft Hanau gesucht wurde. Der Mann hatte 5 Tagessätze à 15 Euro zu zahlen. Er bezahlte die Gesamtsumme von 75 Euro, musste die Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen nicht antreten und konnte weiterreisen.
Am Samstagvormittag wollte ein 36-jähriger Tunesier von Hamburg aus nach Monastir (Tunesien) fliegen. Als er sich bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle anstellte, wurden die Beamten der Bundespolizei auf zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Bremen aufmerksam. Der Mann wurde im Juli und August dieses Jahres wegen Diebstahls verurteilt. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1390 Euro zu zahlen; ebenfalls waren 174 Euro Verfahrenskosten zu entrichten. Da der Mann nicht in der Lage war, zu zahlen, wurde er dem Zuführdienst übergeben und ins Gefängnis eingeliefert.
Sonntagmittag fanden Luftsicherheitsassistenten in der zentralen Luftsicherheitskontrolle ein verbotenes Pfefferspray im Handgepäck einer Reisenden. Das Pfefferspray verfügte nicht über den erforderlichen Hinweis zur Tierabwehr. Die 57-jährige us-amerikanische Staatsangehörige erhielt eine Strafanzeige und wollte sich auf Nachfrage nicht weiter äußern. Zur Sicherstellung des Verfahrens wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro erhoben. Das Pfefferspray wurde sichergestellt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte die Dame weiterreisen.
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