Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
BPOL-HH: Gefälschte Impfausweise und Festnahmen am Hamburg Airport
Hamburg (ots)
Bereits am vergangenen Freitag kamen gegen 11 Uhr eine 37-jährige Russin sowie ihr 33-jähriger deutscher Ehemann aus St. Petersburg am Hamburger Flughafen an. Im Rahmen der Einreisekontrolle legten die beiden den Beamten der Bundespolizei neben Ihren Reisedokumenten auch ihre Impfnachweise vor. Die genauere Überprüfung der in den Impfbüchern eingebrachten Chargenaufkleber ergab, dass diese bereits bei der angeblichen Impfung abgelaufen waren. Daraufhin riefen die Beamten die Impfhotline in Niedersachsen an und vergewisserten sich. Hier waren die Personen nicht registriert, sodass sich der Straftatverdacht erhärtete. Mit dem Vorwurf konfrontiert wurden die beiden ganz kleinlaut und wollten sich nicht äußern. Die Impfpässe wurden sichergestellt und sie konnten weiterreisen. Die beiden erwartet nun ein Strafverfahren wegen der Verdachts der Fälschung und des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse.
Am Freitagabend gegen 18:45 Uhr wollte ein 51-jähriger Deutscher nach Hurghada fliegen und stellte sich zur Ausreisekontrolle an. Die Beamten der Bundespolizei überprüften seine Daten und stellten fest, dass der Mann gesucht wird. Er war im Oktober 2018 von der Staatsanwaltschaft Arnsberg wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro verurteilt worden. Alternativ wäre eine Ersatzfreiheitstrafe von 60 Tagen fällig gewesen. Der Mann konnte die Geldstrafe selbst nicht in vollem Umfang aufbringen, da er lediglich 900 Euro am Geldautomaten erhielt. In seiner Not rief er eine Bekannte an und bat um Hilfe. Sie konnte die fehlenden 1500 Euro in einer Polizeidienststelle in Winterberg (NRW) einzahlen. Erleichtert konnte er schließlich weiterreisen.
Am Samstagvormittag gegen 10:40 Uhr kam ein 42-jähriger Deutscher aus Istanbul kommend am Hamburger Flughafen an; zuvor war aus New York in der Türkei angekommen. Er händigte den Beamten der Bundespolizei seinen Reisepass aus. Die Überprüfung im Fahndungssystem ergab, dass gegen den Mann durch die Staatsanwaltschaft Hannover im Januar 2013 ein Heftbefehl erlassen worden ist. Wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung war er im Jahre 2010 zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt worden. Nach 2 Jahren wurde er unter Auflagen aus der Haft entlassen, sodass die noch verbleibenden 359 Tage Rest-Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurden. Er hatte sich mit einem Bewährungshelfer in Verbindung zu setzen und ein Anti-Aggressions-Training zu absolvieren. Diesen Auflagen kam er jedoch nicht nach sondern setzte sich in die USA ab. Die Bewährung wurde widerrufen, sodass der Mann nun erneut festzunehmen war. Die Beamten der Bundespolizei verhafteten ihn und lieferten ihn in eine Haftanstalt ein.
Am Sonntagnachmittag gegen 15:30 Uhr wurde ein 28-jähriger Gambier durch die Bundespolizei am Flughafen Hamburg kontrolliert. Er wollte nach Rom fliegen. Er händigte den Beamten seinen italienischen Flüchtlingspass sowie seinen italienischen Aufenthaltstitel aus. Die Fahndungsüberprüfung ergab, dass der Mann im Mai 2016 von der Staatsanwaltschaft Ulm wegen des Handels mit Drogen in nicht geringer Menge zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Er hatte seine Haft 2016 bereits angetreten, wurde jedoch aus dem Gefängnis heraus nach Italien abgeschoben worden und mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland belegt. Nun waren noch 236 Tage Restfreiheitsstrafe übrig. Er gab an, dass er vor etwa 5 Monaten von Rom nach Frankfurt gereist war, um einen Freund zu besuchen. Der Mann wurde festgenommen und in eine Haftanstalt eingeliefert.
Am gestrigen Montagabend gegen 23:30 Uhr wurde eine 41-jährige litauische Dame im Ankunftsbereich des Terminals 1 überprüft. Reiseabsichten hatte sie nicht. Es stellte sich heraus, dass sie seit Anfang Oktober 2021 durch die Staatsanwaltschaft Hamburg zur Festnahme wegen gemeinschaftlichen Diebstahls mit Waffen ausgeschrieben ist. Sie hatte 450 Euro Geldstrafe zu zahlen sowie 964 Euro Verfahrenskosten. Alternativ waren 81 Tage Ersatzfreiheitsstrafe fällig. Die Dame konnte das Geld so kurzfristig nicht aufbringen. Sie wurde ebenfalls in eine Haftanstalt eingeliefert.
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