Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
BPOL-HH: Bundespolizei am Hamburg Airport: Waffen im Handgepäck und im Koffer, Fahren ohne Fahrerlaubnis wird teuer
Hamburg (ots)
Turbulentes Wochenende für die Bundespolizei am Flughafen Hamburg.
Es begann bereits am Freitag, als am Morgen ein 65-jähriger russischer Staatsangehöriger nach Teneriffa fliegen wollte. Bei der Kontrolle seines aufgegebenen Koffers entdeckten die Luftsicherheitsassistenten einen verdächtigen Gegenstand auf dem Röntgenbild. Per Ausruf wurde der Passagier gebeten, sich für eine Gepäckzusammenführung in einem Raum auf der Pier des Flughafens Hamburg einzufinden. Hier wurde der Koffer in seinem Beisein durch Beamte der Bundespolizei geöffnet. In seinem Kulturbeutel wurde ein Springmesser aufgefunden. Dies ist jedoch ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz. Daher erhielt der Mann von der Bundespolizei eine Strafanzeige. Der Reisende wollte sich nicht zu dem Vorfall äußern. Das Springmesser wurde sichergestellt. Anschließend konnte er weiterreisen.
Wenig später machte sich am Freitag gegen 07:30 Uhr ein 28-jähriger deutscher Staatsangehöriger auf den Weg nach Hurghada. Die Beamten der Bundespolizei kontrollierten ihn im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle. Die Abfrage im Fahndungssystem ergab, dass der Mann seit August 2022 von der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wird. Er hatte 15 Tagessätze zu jeweils 50 Euro zu zahlen; alternativ standen 15 Tage Ersatzfreiheitsstrafe im Haftbefehl. Der Mann konnte die 750 Euro zahlen und nach Ägypten ausreisen.
Am Samstagmorgen gegen 05:00 Uhr wollte ein 24-jähriger schweizerischer Staatsangehöriger nach Zürich fliegen. Er stellte sich bei der Luftsicherheitskontrolle an. Auf dem Röntgenbild erkannten die Luftsicherheitsassistenten in seinem Handgepäck einen verdächtigen Gegenstand. Beamte der Bundespolizei wurden hinzugezogen, die den Rucksack öffneten. Zum Vorschein kam ein Springmesser, ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz. Das Springmesser wurde sichergestellt, eine Strafanzeige war die Folge. Der Mann gab an, dass er das Messer seiner Großmutter schenken wollte. Er musste trotzdem eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro zahlen. Nach Zahlung konnte er weiterreisen.
Am Neujahrstag dann die nächste Feststellung in der Luftsicherheitskontrolle. Ein 26-jähriger Brite, der nach London Gatwick fliegen wollte, legte seinen Handgepäckkoffer in die Kontrollwanne. Auch hier erkannte die Kontrollkraft auf dem Monitor etwas Verdächtiges. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und öffnete den Koffer. Zum Vorschein kam eine Bauchtasche, in der sich ein Schlagring befand. Erneut ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz. Der Mann gab an, dass der nicht gewusst habe, dass der Schlagring verboten ist. Die Beamten stellten den Schlagring sicher und erstellten eine Strafanzeige. Anschließend konnte er weiterreisen.
Auch im neuen Jahr sollten alle Reisenden darauf achten, nur die Dinge im Handgepäck mitzunehmen, die auch erlaubt sind. Anderenfalls kann eine Strafanzeige die Folge sein und es kann teuer werden.
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