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BPOL-HH: Bundespolizei am Hamburg Airport: Springmesser im Rucksack führt zur Strafanzeige, Zahlung von 881 Euro bewahrt vor Gefängnisaufenthalt

Hamburg (ots)

Am Montag gegen 07:30 Uhr machte sich ein 21-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger auf den Weg nach Varna. Den als Handgepäck mitgeführten Rucksack legte er bei der Sicherheitskontrolle in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte das Gepäckstück genauer. Im Rucksack befand sich ein Springmesser. Dies ist jedoch ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz. Daher erhielt der Reisende von der Bundespolizei eine Strafanzeige; er wollte sich zu dem Sachverhalt nicht äußern. Das Springmesser wurde sichergestellt. Anschließend konnte er weiterreisen.

Weiter ging es gegen 09:10 Uhr: ein 29-jähriger deutscher Staatsangehöriger kam aus Manchester am Flughafen Hamburg an. Er stellte sich zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle an und wurde von den Beamten der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Fahndungsabfrage stellte sich heraus, dass der Mann seit Dezember 2022 von der Staatsanwaltschaft Stade wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Haftpflichtversichungsvertrag gesucht wird. Laut Haftbefehl hatte er 40 Tagessätze zu jeweils 20 Euro zu zahlen. Alternativ hätte er für 40 Tage in Haft gehen müssen. Hinzu kamen Verfahrenskosten in Höhe von 81 Euro. Der Mann konnte die geforderten 881 Euro zahlen und weiterreisen.

Rückfragen bitte an:

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Marcus Henschel
Telefon: 040 500 27-104
Mobil: 0172 427 56 08
Fax: 040 500 27-272
E-Mail: marcus.henschel@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

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