Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
BPOL-HH: Bundespolizei am Hamburg Airport: Springmesser führt zur Strafanzeige, 2 Festnahmen: über 1.300 Euro an Geldstrafen eingenommen
Hamburg (ots)
Am Montag gegen 07:30 Uhr machte sich ein 52-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger auf den Weg nach Sofia. Die als Handgepäck mitgeführte Reisetasche legte er bei der Sicherheitskontrolle in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte das Gepäckstück genauer. Sie fanden darin ein Springmesser. Dies ist jedoch ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz. Daher erhielt der Reisende von der Bundespolizei eine Strafanzeige. Er gab an, das Messer für die Arbeit zu brauchen. Das Springmesser wurde sichergestellt. Anschließend konnte er weiterreisen.
Weiter ging es gegen 08:50 Uhr: ein 32-jähriger rumänischer Staatsangehöriger kam aus Bukarest an. Er stellte sich zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle an und wurde von den Beamten der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Fahndungsabfrage stellte sich heraus, dass der Mann seit Juli 2023 von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wird. Laut Haftbefehl hatte er 20 Tagessätze zu jeweils 50 Euro zu zahlen. Davon war erst ein Teil gezahlt worden, sodass er alternativ 16 Tage in Haft hätte gehen müssen. Hinzu kamen Verfahrenskosten in Höhe von 77,50 Euro. Der Mann konnte die geforderten 877,50 Euro zahlen und weiterreisen.
Gegen 10:00 Uhr schließlich kam es zur Festnahme eines 25-jährigen georgischen Staatsangehörigen. Er kam aus Kutaissi an und wurde im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle überprüft. Die Fahndungsabfrage ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft München I zur Festnahme aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls. Wegen Diebstahls waren 20 Tagessätze zu jeweils 30 Euro zu zahlen. Davon wurde bisher lediglich ein Teil beglichen, sodass nun noch 570 Euro Restgeldstrafe zu zahlen waren. Alternativ waren 19 Tage Ersatzfreiheitsstrafe im Haftbefehl vermerkt. Die Verfahrenskosten betrugen 77,50 Euro. Der Reisende konnte 647,50 Euro zahlen und anschließend weiterreisen.
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