Bundespolizeiinspektion Hannover
BPOL-H: Küsse gegen ihren Willen: Mann belästigt Reisende im Zug sexuell - Videoauswertung führt zum Täter
Hannover (ots)
Am vergangenen Freitag kam es in den späten Abendstunden zu einer sexuellen Belästigung einer 24-jährigen Deutschen. Auf der Fahrt eines Regionalexpresses der Westfalenbahn von Osnabrück nach Braunschweig umarmte der Mann, ein 54 Jahre alter Türke aus Essen, das Opfer gegen ihren Willen. Dabei fasste er der jungen Frau an die Brust und küsste sie auf Wange und Mund. Die junge Frau wehrte sich verbal und durch Wegdrücken gegen ihren Peiniger. Ein Zugbegleiter wurde auf die Situation aufmerksam und verwies den Mann des Zuges. Da dieser bei der Kontrolle zusätzlich keinen Fahrschein für die Zugfahrt vorzeigen konnte, war die Bundespolizei in Hannover bereits alarmiert.
Der Mann flüchtete vor den Bundespolizisten vom Bahnsteig und bis in die unterste Ebene des Hauptbahnhofs Hannover. Dort konnte er durch die Beamten gestellt und vorläufig festgenommen werden. Von der sexuellen Belästigung hatte der Zeuge den Beamten nichts erzählt, sodass der 54-Jährige mit einer Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen die Wache wieder verlassen durfte.
Nach Ankunft des Zuges im Braunschweiger Hauptbahnhof erstattete die 24-Jährige eine Strafanzeige beim örtlichen Bundespolizeirevier. Nach Schilderung des Sachverhaltes und einer Personenbeschreibung des Täters kontaktierten die Beamten umgehend ihre Kollegen in Hannover und gaben die Informationen weiter. Bei der folgenden Videoauswertung stellten die Beamten fest, dass es sich bei dem zuvor in Hannover wegen des Erschleichens von Leistungen vorläufig festgenommenen Mann und dem Täter zu der sexuellen Belästigung um dieselbe Person handelte. Gegen den Mann wird neben dem Erschleichen von Leistungen auch wegen sexueller Belästigung ermittelt.
In dem vergangenen Sachverhalt konnte der Täter anhand kurz vorher festgestellter Personalien schnell identifiziert werden. Die Bundespolizeiinspektion Hannover empfiehlt jedoch, möglichst unmittelbar die Polizeien über derartige Vorfälle zu informieren und die Einsatzkräfte zum Täter zu führen.
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