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BDK: Novelle des Geldwäschegesetzes heute im Kabinett - Massive Sicherheitslücken befürchtet

Düsseldorf (ots)

"Olaf Scholz macht sich in der heutigen Kabinettssitzung Christian Morgensterns Textzeile zu eigen: "Was nicht sein kann, das nicht sein darf.". Er hat eines der größten Sicherheitsprobleme von seinem Vorgänger Wolfgang Schäuble geerbt und bislang nicht für Abhilfe gesorgt. Wird er schlecht informiert? Ignoriert er die Probleme oder kennt er die Auswirkungen des von ihm verantworteten Gesetzesvorschlages in Gänze?", fragt sich der BDK-Bundesvorsitzende Sebastian Fiedler anlässlich der Beschlussfassung des Kabinetts über eine Neufassung des Geldwäschegesetzes.

Das Problem: Seit nunmehr zwei Jahren funktioniert die von Wolfgang Schäuble zum Zoll verlagerte Geldwäscheeinheit FIU (Financial Intelligence Unit) nicht. Alle deutschen Kriminalpolizeien, die Staatsanwaltschaften und die Finanzwirtschaft klagen ihr Leid. In diesen zwei Jahren bemüht sich das Bundesfinanzministerium nach Kräften, die tatsächlichen Probleme bestmöglich zu vernebeln und vor der Öffentlichkeit zu verschleiern. Die FIU kommt ihrer eigentlichen Arbeit, der Analyse von Geldwäscheverdachtsmeldungen, nur äußerst unzureichend nach. Die Analyseberichte sind für die Strafverfolgungsbehörden zu einem erheblichen Anteil unbrauchbar. Die FIU hält die Art und Weise ihrer Arbeit vor den Strafverfolgungsbehörden geheim, d. h. wie und nach welchen Kriterien Meldungen herausgefiltert werden, bleibt im Verborgenen. Fristfälle werden zum Teil mit erheblicher Verzögerung weitergeleitet. Insgesamt besteht ein massiver Mangel an kriminalistischer Expertise. Folgerichtig findet eine strategische Analyse bislang überhaupt nicht statt.

Keine Lösung, sondern neue Sicherheitsrisiken: Eines der größten Probleme der neuen Einheit soll nun durch datenschutzrechtlich bedrohliche Eingriffe in die polizeilichen Informationssysteme angegangen werden. Die neue FIU, die bewusst nicht als Polizei- sondern Verwaltungseinheit ohne hoheitliche Befugnisse ausgestaltet worden war, soll Zugang zu den kritischen Dateien der Kriminalpolizeien bekommen. Aus guten Gründen hatten sich die polizeilichen Gremien des Bundes und der Länder schon vor zwei Jahren gegen solche Vorstöße positioniert. Der Grund ist simpel. Die Polizei ist in verdeckten Ermittlungsverfahren, die sich gegen die Organisierte Kriminalität richten, zwingend drauf angewiesen, dass diese Verfahren möglichst gut abgeschottet werden. Nicht einmal benachbarte Dienststellen erfahren von solchen Ermittlungen. Wenn unkontrollierte Zugriffe auf diese Kronjuwelen unter den polizeilichen Dateien durch eine Verwaltungseinheit gesetzlich erlaubt würden, hätte das absehbar nachhaltige Konsequenzen für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Selbst mit den kritischen Zugriffsvorhaben auf Dateien der Organisierten Kriminalität blieben der FIU wesentliche Informationen der Länderpolizeien nach wie vor verborgen. Es ist völlig unverständlich, wie Horst Seehofer einem solchen Gesetz zustimmen kann. Ist er überhaupt richtig informiert? Gestern noch sagt Horst Seehofer wichtige Schritte zur Verbesserung der inneren Sicherheit zu und schon am Folgetag greift der Vizekanzler empfindlich in die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ein.

"Offenbar verschließt die Bundesregierung die Augen vor der einfachsten und offensichtlichsten Lösung des Problems. Die Länderpolizeien müssen in die Analyse eingehender Meldungen wieder einbezogen werden. Eine Verankerung der FIU beim Zoll ist hierzu kein Widerspruch. Aufgrund der föderalen IT-Infrastruktur bei den Polizeien ist derzeit keine andere Lösung denkbar. Es ist nicht zu glauben, wie hartnäckig die Bundesregierung und die GroKo die Warnungen, Hinweise und Lösungsvorschläge der deutschen Sicherheitsbehörden ignorieren.", so Sebastian Fiedler.

Zur Information und Bewertung der aktuellen Vorschläge der Europäischen Kommission lesen Sie diesen Artikel auf unserer Homepage:

https://www.bdk.de/der-bdk/aktuelles/eu-kommission-uberlegt-grundlegende-reform-der-geldwaeschebekaempfung

Rückfragen bitte an:

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Telefon: +49 700 235 10000
E-Mail: presse@bdk.de
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