POL-BN: Raubserie in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis durch Ermittlungsgruppe der Bonner Polizei geklärt - Zwei Täter festgenommen - Haftbefehle auf Antrag der Bonner Staatsanwaltschaft
Bonn (ots)
Eine Serie von 10 Raubtaten in dem Zeitraum zwischen dem 16.08. und dem 09.11.2018 konnten Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei nun aufklären: Eine von KHK Karl Winterscheidt geführte Ermittlungsgruppe beim KK 32 der Bonner Polizei stimmte ihre intensiven Ermittlungen zu den Fällen eng mit Staatsanwältin Saskia Steinebach ab. In der Vorweihnachtszeit wurden schließlich zwei dringend Tatverdächtige im Alter von 17 und 26 Jahren festgenommen - gegen beide erließ der zuständige Richter auf Antrag der Bonner Staatsanwaltschaft Haftbefehl:
Am 19.12.2018 durchsuchten die Fahnder zunächst die Wohnung des 17-Jährigen im Raum Siegburg - hierbei wurden zahlreiche, den Raubstraftaten zuzuordnende Beweismittel aufgefunden und sichergestellt. Der Jugendliche stellte sich noch am selben Tag der Polizei und wurde vorläufig festgenommen - er legte ein umfassendes Geständnis ab. Ebenfalls an einer Wohnanschrift im Raum Siegburg festgenommen wurde am 20.12.2018 der 26-Jährige - die Festnahme erfolgte durch Spezialeinsatzkräfte der Polizei. Der Festgenommene ist bereits einschlägig in Erscheinung getreten - auch gegen ihn wurde ein Untersuchungshaftbefehl erlassen. Begonnen hatte die Raubserie am 16.08.2018 mit einem Überfall auf einen Supermarkt auf der Johann-Quadt-Straße in Sankt Augustin - Meindorf. Nach dem aktuellen Ermittlungsstand folgen acht weitere Raubüberfälle auf Supermärkte in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis (3 Taten Bonn / 6 Taten Rhein-Sieg-Kreis) und in den Abendstunden 26.09.2018 eine Spielhalle auf der Gutenbergstraße in Sankt-Augustin-Menden. Unter anderem kommen die beiden Festgenommenen auch für zwei Überfälle auf einen Supermarkt in Bonn-Holzlar (Espeler Wiese) am 13.09. und am 02.11.2018 als Täter in Betracht.
Im Zuge der weiter andauernden Ermittlungen prüfen die Fahnder auch, inwieweit die beiden Festgenommenen auch für weitere Straftaten in Frage kommen.
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