POL-BN: Bonn-Weststadt: Fahrradfahrer mit 1,9 Promille unterwegs
Bonn (ots)
Am Freitag (09.08.2019) stoppte eine Streifenwagenbesatzung der Bonner Polizei einen Fahrradfahrer auf der Endenicher Straße in der Bonner Weststadt. Der Mann war den Polizisten gegen 01:20 Uhr aufgrund seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen. Sie hielten den Mann schließlich in der Jonas-Cahn-Straße an. Der 26-Jährige war deutlich alkoholisiert. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 1,9 Promille. Der Radfahrer musste die Beamten auf die Wache Innenstadt begleiten. Dort wurde ihm von einem Arzt eine Blutprobe entnommen. Ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ist die Folge.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang davor, Promillegrenzen beim Radfahren nicht einzuhalten. Betrunkene Radfahrer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bei Radfahrern liegt die Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,60 Promille. Wer mit diesem Wert oder mehr auf dem Rad fährt, begeht eine Straftat, auch wenn bei der Fahrt niemand zu Schaden gekommen ist. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann bereits ab Erreichen des relativen Grenzwertes von 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Wer alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte in Flensburg als auch die Anordnung zu einer zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie der Entzug der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.
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