POL-BN: Erneut Wohnungseinbrecher in Bornheim unterwegs
Bonner Polizei setzt erneut strategische Fahndung gegen Einbrecher ein
Bonn (ots)
Im Laufe des vergangenen Wochenendes wurden der Polizei drei versuchte Wohnungseinbrüche in Bornheim-Hersel und -Uedorf gemeldet. Auf dem Rheiunuferweg in Uedorf brachen die Unbekannten eine Terrassentüre auf, durchsuchten die Zimmer und stahlen Bargeld. Auf dem Fusskreuzweg in Bornheim wurde eine Wohnungstüre aufgebrochen und Schmuck gestohlen. In allen Fällen gibt es bislang keine konkreten Täterhinweise. Wer verdächtige Personen oder Fahrzeuge gesehen hat, die mit den Taten in Verbindung stehen könnten, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 0228/150 mit dem Kriminalkommissariat 34 in Verbindung zu setzen.
Aufgrund derzeit auffallend hoher Einbruchszahlen ordnete der stellvertretende Polizeipräsident Helmut Pfau aktuell Maßnahmen der strategischen Fahndung gemäß § 12a POLG für den Bereich Bornheim an:
Für 28 Tage stehen die Ortsteile
Bornheim Roisdorf Walberberg Merten Widdig
im besonderen Fokus der polizeilichen Einsatzkräfte. "Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um Einbrüche zu verhindern und mögliche Täter rechtzeitig erkennen zu können", erklärt Leitender Polizeidirektor Helmut Pfau die aktuell von ihm genehmigten Fahndungsmaßnahmen. Grundlage für die aktuell angeordneten Maßnahmen zur strategischen Fahndung sind die aktuellen Erkenntnisse zu möglichen Brennpunkten im Zusammenhang mit dem Wohnungseinbruchsdiebstahl. Das LKA NRW benennt dem PP Bonn wöchentlich sogenannte Prognosegebiete mit einer statistisch erhöhten Wahrscheinlichkeit zu Wohnungseinbrüchen. Die analysierten Gebiete fließen dann in die lokale Prognoseerstellung SKALA (System zur Kriminalitätsanalyse und Lageantizipation) ein und werden mit aktuellen örtlichen Auswertungen angereichert. Zusätzlich erfolgt eine kriminalfachliche Bewertung durch das auf die Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls spezialisierte Kriminalkommissariat 34. Die strategische Fahndung ermächtigt die Polizei, Personen auch ohne einen konkreten Verdacht anzuhalten, ihre Personalien festzustellen und zu kontrollieren. Sie dürfen außerdem Fahrzeuge in Augenschein nehmen und bei Verdachtsmomenten auch genauer überprüfen. Dies bedeutet, dass die Polizei Personen auffordern kann, den Kofferraum oder Taschen für eine Sichtkontrolle zu öffnen. Pfau ordnete die Maßnahmen auf Antrag der zuständigen Direktion Kriminalität für zunächst den Zeitraum zwischen dem 30.08. bis zum 26.09.2019 an.
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