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POL-BN: Bonn-Beuel: Polizei stoppte berauschte E-Scooter-Fahrer

Bonn (ots)

Bei einer Verkehrskontrolle in der Nacht zu Montag (28.06.2021) kontrollierten Beamte der Polizeiwache Ramersdorf insgesamt 40 Verkehrsteilnehmer an der Kennedybrücke. Drei E-Scooter-Fahrer standen unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen.

Im Einsatzverlauf führten die Beamten 22 Atemalkoholvortests durch. Gegen zwei E-Scooter-Fahrer (20, 21) wurden nach weiteren Alkoholtests im Polizeipräsidium Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. Sie hatten mit rund 0,4 Promille sowie 0,9 Promille gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger bzw. die 0,5-Promille-Grenze verstoßen. Ebenfalls mit zur Wache musste ein 24-Jähriger, dessen Drogenschnelltest positiv auf Cannabis anschlug. Ihm wurde von einem Arzt eine Blutprobe entnommen. Ermittlungen wegen des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden eingeleitet.

Die Bonner Polizei weist erneut daraufhin, dass E-Scooter keine Spielzeugroller sind, sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. Für diese Elektrokleinstfahrzeuge gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.

Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge:

Wer mit 0,5 - 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein zurückgegeben.

Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt. Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an.

Aber auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (z.B. Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden. In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Wird aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht sind es mindestens 12 Monate.

Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.

Ausführliche Informationen und einen Download finden Interessierte auf der Webseite der Polizei Bonn https://bonn.polizei.nrw/artikel/e-scooter-grenzenloser-spass

Rückfragen bitte an:

Polizei Bonn
Pressestelle

Telefon: 0228 - 1510-22
Fax: 0228-151202
https://bonn.polizei.nrw

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