POL-BN: Bonn-Duisdorf/-Gronau: Polizei stoppte berauschte E-Scooter-Fahrer
Bonn (ots)
Beamtinnen und Beamte der Bonner Polizei stoppten am Samstag (18.09.2021) gleich drei mutmaßlich berauschte Fahrzeugführer in Duisdorf und Gronau.
Gegen 02:05 Uhr kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung einen 18-jährigen und einen 20-jährigen E-Scooter-Fahrer im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Die beiden waren in Duisdorf auf der Rochusstraße in Fahrtrichtung Villemombler Straße unterwegs. Bereits beim Herantreten an die jungen Männer konnten die Beamten einen deutlichen Alkoholgeruch wahrnehmen. Ein Atemalkoholtest bei dem 20-Jährigen ergab einen Wert von rund 1,2 Promille. Bei dem 18-Jährigen wurde ein Wert von rund 0,3 Promille festgestellt. Zudem fiel bei ihm ein Drogenvortest positiv auf Cannabis aus. Die beiden jungen Männer mussten die Polizisten daraufhin zur Wache Duisdorf begleiten, wo ihnen zur Beweissicherung Blutproben entnommen wurden. Außerdem wurde der Führerschein des 20-Jährigen beschlagnahmt. Beide Männer erwarten nun ein Ermittlungsverfahren.
Um 15:30 Uhr kontrollierten die Polizeibeamten einen weiteren E-Scooter-Fahrer auf dem Platz der Vereinten Nationen in Gronau. Der 26-Jährige war den Polizisten aufgefallen, weil er ohne Versicherungskennzeichen unterwegs war. Bei der Überprüfung konnte der Mann keinen Eigentumsnachweis für den E-Scooter erbringen oder die Herkunft des Gefährts schlüssig darlegen. Das Fahrzeug wurde daher sichergestellt und Ermittlungen wegen des Verdachts des Diebstahls sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Des Weiteren ergaben sich bei dem 26-Jährigen im Verlauf der Kontrolle Anhaltspunkte auf eine Drogeneinwirkung. Ein daraufhin durchgeführter freiwilliger Drogenvortest bestätigte den Verdacht der Beamten und reagierte positiv auf Amphetamine. Auch hier ordneten die Beamten die Entnahme einer Blutprobe zur Beweissicherung an. Gegen den 26-Jährigen wird daher auch wegen des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel ermittelt.
Beachten Sie, dass die Nutzung eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss eine Straftat darstellen kann, die den Führerschein kosten kann. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Ausführliche Infos zu Thema E-Scooter finden sich im angefügten Info-Flyer oder auf unserer Infoseite unter dem Link: https://bonn.polizei.nrw/artikel/e-scooter-grenzenloser-spass
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