POL-BN: Verkehrskontrollen: 39-jähriger Autofahrer flüchtete vor der Polizei
Bonn (ots)
Der Verkehrsdienst der Bonner Polizei war am Freitagabend (17.12.2021) bis in die Nacht zu Samstag (18.12.2021) erneut in Sachen Alkohol und Drogenkontrollen im Straßenverkehr unterwegs. In der Zeit von 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr wurden an verschiedenen Kontrollstellen im Zuständigkeitsbereich 75 Fahrzeugführer*innen überprüft. Bei den Kontrollen wurden 15 Atemalkoholvortests und 13 Drogenschnelltests durchgeführt.
In zwei Fällen führte dies zu positiven Ergebnissen:
Am Freitag gegen 23:50 Uhr sollte ein Autofahrer auf der Ennemoserstraße in der Bonner Nordstadt kontrolliert werden. Er war aufgefallen, da er seinen Kleinwagen in Schlangenlinien führte. Der 39-jährige Fahrzeugführer ignorierte an einer Kontrollstelle die Anhaltezeichen einer Polizeibeamtin und setzte seine Fahrt fort. Auch während der Nachfahrt machte der Mann keine Anstalten auf die Haltesignale des Streifenwagens zu reagieren. Erst als der Mann sein Auto auf einen Parkplatz steuerte und eine Weiterfahrt aufgrund der baulichen Begebenheiten nicht mehr möglich war, konnte er überprüft werden. Der 39-Jährige gab an, keine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen. Er roch zudem stark nach Alkohol. Ein Atemalkoholvortest ergab dann auch einen Wert von rund 0,7 Promille. In einem Krankenhaus entnahm ein Arzt dem Mann eine Blutprobe zur Beweissicherung. Die Polizisten stellten den Autoschlüssel sicher. Den 39-Jährigen erwartet ein Ermittlungsverfahren.
Berauscht war ein 50-jähriger Fahrer eines E-Scooters. Er wurde Samstag um kurz nach Mitternacht auf dem Bertha-von-Suttner-Platz überprüft. Ein Drogenschnelltest verlief positiv auf Amphetamine und Cannabis. Auch ihm wurde eine Blutprobe entnommen.
Weiterhin leiteten die Polizistinnen und Polizisten acht Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, weil sechs Autofahrende, ein Fahradfahrer und der Fahrer eines E-Scooters das Rotlicht einer Ampel missachteten. Ein Fahrradfahrer nutzte während der Fahrt sein Mobiltelefon. 16 diverse Verkehrsverstöße führten zu Verwarngeldern.
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