POL-BN: Polizeipräsidium nimmt Stellung zu Berichterstattung im Bonner General-Anzeiger vom 22.03.2022
Zeugin wird um Kontaktaufnahme gebeten
Bonn (ots)
In der Ausgabe des Bonner General-Anzeigers vom 22.03.2022 wird über einen Polizeieinsatz vom 10.03.2022 am Bonner Frankenbad berichtet. Den eingesetzten Beamten wird dabei "überhartes und unverhältnismäßiges Vorgehen" vorgeworfen. Die Berichterstattung basiert vorrangig auf einer dem Bonner General-Anzeiger vorliegenden Videoaufzeichnung.
Das hier in Rede stehende Video wurde der Polizei Bonn trotz wiederholter Anfrage bislang weder zur Einsichtnahme noch zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Bonn zur Verfügung gestellt.
Polizeipräsident Frank Hoever weist in diesem Kontext ausdrücklich darauf hin, dass die Bonner Polizei für uneingeschränkte Offenheit und Transparenz steht und Hinweisen auf mögliches Fehlverhalten von Polizeibeamtinnen und -beamten konsequent nachgegangen wird.
Die schriftliche Beantwortung der Medienanfrage des General-Anzeigers am vergangenen Donnerstag (17.03.2022) durch die Polizei Bonn erfolgte ausschließlich auf Basis der Aktenlage, in der die polizeilichen Zwangsmaßnahmen ausführlich dokumentiert wurden. Hinweise auf ein unrechtmäßiges polizeiliches Vorgehen ergaben sich daraus nicht.
"Ich finde es bedauerlich, dass der Artikel nicht zumindest darauf hinweist, dass der Polizei das Videomaterial - obwohl wiederholt nachgefragt - im Rahmen ihrer und der staatsanwaltschaftlichen Bewertung bislang nicht zur Verfügung gestellt wurde.
So wird - zumindest unterschwellig - in dem Artikel ein Bild mangelnden Interesses an der Aufklärung bei der Polizei erzeugt. Genau das Gegenteil ist aber hier der Fall. Insoweit hätte ich eine neutralere Berichterstattung, insbesondere auch aufgrund der gravierenden Vorwürfe, für geboten erachtet", erklärt Polizeipräsident Frank Hoever.
Die heutige Presseberichterstattung im Bonner General-Anzeiger wird der Staatsanwaltschaft Bonn zeitnah zur rechtlichen Würdigung vorgelegt. Soweit der Anfangsverdacht eines strafbaren Verhaltens durch Einsatzkräfte bejaht werden sollte, erfolgen diesbezügliche Ermittlungen aus Objektivitätsgründen unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Bonn durch das Polizeipräsidium Köln.
Die im Artikel des Bonner General-Anzeigers genannte Zeugin des Geschehens wird gebeten, sich mit den Ermittlern des Kriminalkommissariats 23 der Polizei Bonn unter der Rufnummer 0228 15-0 in Verbindung zu setzen.
Rückfragen bitte an:
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Fax: 0228-151202
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