POL-BN: Weihnachtsmarkt 2024: Gemeinsame Wache von Polizei und Ordnungsamt - Vorsicht vor Taschendieben!
Bonn (ots)
Der Bonner Weihnachtsmarkt wird in diesem Jahr am kommenden Freitag (22.11.2024) seine Pforten für die Besucherinnen und Besucher öffnen. Bis zum Ende am 22.12.2024 wird die Bonner Polizei an allen Marktagen für Sicherheit sorgen. Auf dem weitläufigen Weihnachtsmarktgelände und in der Bonner Innenstadt sind uniformierte und zivile Streifen unterwegs. Gemeinsam mit dem kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Bonn wird es in diesem Jahr erstmals eine gemeinsame Wache auf dem Marktgelände, unweit des Bonner Münsters, geben. Die Wache wird täglich von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr durch die Polizei besetzt sein.
Nikolausmarkt in Bad Godesberg
Ebenfalls am Freitag (22.11.2024) beginnt auch der Bad Godesberger Nikolausmarkt. Auch hier wird die Bonner Polizei bis zum 23.12.2024 täglich sowohl mit uniformierten, als auch mit zivilen Fußstreifen unterwegs sein, die für Besucherinnen und Besucher jederzeit ansprechbar sind.
Mobile Videobeobachtung
Zum besseren Schutz vor Taschendieben, Trickbetrügern und anderen Straftätern wird die Polizei wie in den vergangenen Jahren an den stark frequentierten Zugängen der Märkte und zu besonders tatrelevanten Zeiten ihre Videobeobachtungsanlagen einsetzen. Die Kameratürme werden dabei an der Maximilianstraße/Poststraße (Bonner Weihnachtsmarkt) sowie an der Koblenzer Straße/Alte Bahnhofstraße (Nikolausmarkt Bad Godesberg) positioniert.
Strategische Fahndung zum Schutz vor Taschendieben
Erfahrungsgemäß ziehen insbesondere die Weihnachtsmärkte auch organisierte Trick- und Taschendiebe an. In den engen Gassen, vor den Ständen, an Kassenautomaten, Bushaltestellen und Rolltreppen bieten sich den Dieben viele Tatgelegenheiten. Erfahrungsmäßig steigen die Zahlen in der Vorweihnachtszeit an. Deshalb hat Polizeipräsident Frank Hoever für die Zentren von Bonn und Bad Godesberg (und damit den Bonner Weihnachtsmarkt und den Bad Godesberger Nikolausmarkt) in Bezug auf den Taschendiebstahl die strategische Fahndung zur Verhinderung von Straftaten angeordnet. Dies in den besonders tatrelevanten Zeiten, an denen die Weihnachtsmärkte geöffnet sind.
Die Bonner Polizei weist ausdrücklich auf einen sorgsamen Umgang mit den eigenen Wertsachen hin, um es Taschendieben möglichst schwer zu machen:
- Rechnen Sie vor allem in Menschenmengen damit, dass Diebe Sie ablenken wollen, um Sie zu bestehlen. Seien Sie misstrauisch, wenn Sie von Unbekannten angesprochen werden - mit welchem Anliegen auch immer.
- Tragen Sie Wertsachen und Dokumente nicht in der Handtasche bei sich, sondern verteilen Sie sie in verschlossenen Innentaschen Ihrer Oberbekleidung. Empfehlenswert sind auch Brustbeutel, Gürtelinnentaschen oder Geldgürtel.
- Tragen Sie Ihre Hand- oder Umhängetasche stets verschlossen unter den Arm geklemmt und mit dem Verschluss zum Körper. In Geschäften, Fußgängerzonen oder ähnlich belebten Bereichen sollten Sie auch Rucksäcke immer verschlossen unter dem Arm tragen.
- Verwahren Sie Wertgegenstände wie Geldbörse, Mobiltelefon und Schlüssel nicht in der Einkaufstasche, dem Einkaufskorb oder Einkaufswagen und legen Sie Ihr Portemonnaie an der Kasse nicht aus der Hand.
- Lassen Sie Gepäck und Wertsachen nie aus den Augen. Nehmen Sie Geldbörsen, Mobiltelefone, Schlüssel usw. immer aus Kleidungsstücken, die Sie an Garderoben oder über Stuhllehnen hängen. In Restaurants oder Cafés sollten Sie Taschen nicht an die Stuhllehne hängen, sondern auf Ihren Schoß stellen oder auf den Boden, fixiert zwischen Ihren Füßen. Legen Sie ihr Mobiltelefon nicht offen auf den Tisch, sondern behalten Sie es in einer verschlossenen Tasche.
- Führen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie auch wirklich brauchen.
Präventionshinweise zum Schutz vor Taschendiebstahl werden auch in Bussen und Bahnen der Stadtwerke Bonn abgespielt, um die Bürgerinnen und Bürger vor dem allzu sorglosen Umgang mit ihren Wertsachen zu sensibilisieren.
Auch die "Alarm-Glöckchen" kommen wieder zum Einsatz und werden von den uniformierten Streifen insbesondere an Besucherinnen und Besucher verteilt werden. Die Glöckchen sind mit einer Befestigungsvorrichtung für Taschen und Handys versehen. Sollte ein Langfinger versuchen, einen Reißverschluss zu öffnen oder ein Mobiltelefon aus der Tasche zu ziehen, werden die Eigentümer durch das Klingeln der Glöckchen rechtzeitig gewarnt.
Bekämpfung der Messerkriminalität - Änderung Waffengesetz
Im Zuständigkeitsbereich der Bonner Polizei sind die Fallzahlen von Gewaltdelikten im öffentlichen Raum unter Verwendung des Tatmittels Messer hoch. Zwar sind die erfassten Straftaten mit Messer in 2024 im Vergleich zum vergangenen Jahr leicht zurückgegangen, dennoch sind es gerade diese Taten, die maßgeblichen Einfluss auf das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger haben. Örtliche Schwerpunkte dabei sind neben dem Bonner Zentrum auch die Stadtteile Bad Godesberg und Tannenbusch. Vor diesem Hintergrund hat der Polizeipräsident für die benannten Örtlichkeiten ebenfalls die Strategische Fahndung angeordnet.
Hingewiesen wird auch auf eine Änderung des Waffengesetzes. Der neu hinzugekommene Absatz 4 (a) des § 42 des Bundesgesetzes untersagt nun auch, neben Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2, das Führen von Messern jeglicher Art auf öffentlichen Veranstaltungen.
"Die Änderung des Waffengesetzes begrüße ich ausdrücklich. Messer sind gefährliche und haben grundsätzlich im öffentlichen Raum nichts zu suchen und schon gar nicht auf unseren Weihnachtsmärkten. Wir werden alles dafür tun, dass die Besucherinnen und Besucher die Weihnachtsmärkte in Bonn und der Region unbeschwert und sicher genießen können", sagt Polizeipräsident Frank Hoever.
Hinweis: Die strategische Fahndung ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr. Sie gibt der Polizei die Ermächtigung zu polizeilichen Anhalte- und Sichtkontrollen. Aufgrund der hohen Fallzahlen sind die Kontrollen anlassbezogen, jedoch unabhängig von einer konkreten Verdachtslage möglich. Unter besonderer Berücksichtigung des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit können Personen angehalten, nach ihrer Identität befragt und auch mitgeführte Gegenstände sowie Fahrzeuge in Augenschein genommen werden.
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