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Bundespolizeipräsidium (Potsdam)

BPOLP Potsdam: Bundespolizei informiert über aktuelle grenzpolizeiliche Maßnahmen
Vorwürfe diskriminierender Methoden entbehren jeglicher Grundlage

Potsdam (ots)

Seit Ende August 2022 werden insbesondere in den sozialen Netzwerken immer wieder falsche Vorwürfe erhoben, die grenzpolizeilichen Maßnahmen der Bundespolizei in Dresden würden mittels diskriminierender Methoden durchgeführt. Aufgrund dieser Vorwürfe haben sich Abgeordnete verschiedener Parteien von Landes-, Bundes- und europäischer Ebene selbst unmittelbare Eindrücke vor Ort verschafft.

Welche Maßnahmen trifft die Bundespolizei an der Grenze und vor allem - Warum?

Am Beispiel der im Fokus stehenden Maßnahmen auf der Zugverbindung von Prag/ Tschechien nach Dresden folgende Erläuterungen:

Die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei betreten am ersten Halt auf deutschem Staatsgebiet, dem Bahnhof Bad Schandau (Betriebshalt) den Zug, der von Prag nach Berlin fährt. Dass die Kontrollen nicht stationär in Bad Schandau durchgeführt werden dient dem Zweck, Verspätungen im Zugverkehr und Wartezeiten für die Reisenden zu vermeiden. Während der Fahrt nach Dresden fragen die Einsatzkräfte die Reisenden nach ihren Ausweisen. Dabei gilt: jeder Reisende, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, muss bei Grenzübertritt ein gültiges Grenzübertrittsdokument wie einen Personalausweis, einen Reisepass und ggfs. einen Aufenthaltstitel mit sich führen und auf Verlangen aushändigen.

In Dresden werden die Personen, bei denen der Anfangsverdacht besteht, unerlaubt eingereist zu sein, weil sie beispielsweise über keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente verfügen, zur Klärung des Sachverhaltes und für die sich gegebenenfalls anschließende Sachbearbeitung in die Diensträume begleitet. Dabei wird die Identität der Person festgestellt, die Person wird befragt und es werden, wenn erforderlich, erkennungsdienstliche Maßnahmen durchgeführt (z.B. Fingerabdrücke und Lichtbilder).

Wenn die betroffene Person ein Schutzersuchen stellt, wird sie an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaats Sachsens weitergeleitet. Unbegleitete Minderjährige werden aus Gründen der Jugendfürsorge nicht in die Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet, sondern in die Obhut des Jugendamtes übergeben. Familien werden nicht getrennt, sondern ebenso wie unbegleitete Minderjährige beschleunigt bearbeitet, um die Aufenthaltsdauer in den Diensträumen so kurz wie möglich zu halten.

Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, hierzu: "Der Deutsche Bundestag hat die Bundespolizei beauftragt, unerlaubte Einreisen zu verhindern. Unerlaubt einreisen können grundsätzlich nur Drittstaatsangehörige, Freizügigkeitsberechtigte können grundsätzlich nicht und deutsche Staatsangehörige können überhaupt nicht unerlaubt einreisen. Ob eine unerlaubte Einreise vorliegt, entscheidet allein die Dokumentenlage und das Aufenthaltsrecht. Diese Einreisevoraussetzungen kontrollieren wir."

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeipräsidium
Gero von Vegesack
Telefon: (0331) 9799 79410
E-Mail: presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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