Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover
BPOL-H: Erfolgreiches Fahndungswochenende für die Bundespolizei
Hannover (ots)
Bundespolizei
Flughafen Hannover:
Im Zeitraum vom 30.08.2019 bis zum 31.08.2019 konnte die Bundespolizei gleich sechs offene Fahndungsnotierungen vollstrecken.
1) Am 30.08.2019 wurde ein 31-jähriger rumänischer Staatsangehöriger bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Bukarest ermittelt und festgenommen. Er ist des Wohnungseinbruchsdiebstahls und weiterer Diebstahlshandlungen verdächtig. Der Angeklagte erschien trotz Ladung nicht zum Gerichtstermin. Aufgrund dessen erließ die zuständige Justizbehörde einen Untersuchungshaftbefehl. Zur Sicherung der Haftrichtervorführung erfolgte die Einlieferung in das Polizeigewahrsam Hannover.
2) Am 31.08.2019 konnte eine 28-jährige türkische Staatsangehörige mit dem Flugziel Istanbul durch Zahlung von 119,- EUR (inklusive Kosten) eine dreitägige Erzwingungshaft abwenden. Nach begangener Ordnungswidrigkeit und Verurteilung zu einer Geldbuße in Höhe von 80,-EUR , beglich sie diese nicht und missachtete auch die Ladung zum Haftantritt.
3) Am 31.08.2019 trat ein 30-jähriger Deutscher seinen geplanten Flug nach Istanbul nicht an, sondern wurde in die Justizvollzugsanstalt Hannover eingeliefert. Der polizeilich schon mehrfach in Erscheinung Getretene zahlte nach Verurteilung wegen Bedrohung seine Geldstrafe in Höhe von 4.000,-EUR nicht. Aufgrund Mittellosigkeit erfolgt nunmehr die Verbüßung einer 80-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe.
4) Am 31.08.2019 erfolgte die Verhaftung eines 37-jährigen tunesischen Fluggastes mit der Destination Istanbul. Nach der begangener Straftat Betrug zahlte der die auferlegte Geldstrafe in Höhe von 375,-EUR nicht vollständig und entzog sich im weiteren Verlauf der Strafvollstreckung. Durch Zahlung von 122,-EUR (inklusive Kosten) konnte seine dreitägige Restersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden.
5) Der Bruder eines am 31.08.2019 Verhafteten 35-jährigen Serben bewahrte den Betroffenen vor Antritt einer 50-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe. Der Fluggast wurde bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle aus NIS (Serbien) ermittelt und verhaftet. Nach Verurteilung wegen Betrug in vier Fällen zahlte er die Geldstrafe in Höhe von 500,-EUR nicht und trat die Ersatzfreiheitsstrafe ebenfalls nicht an.
6) Ebenfalls am 31.08.2019 konnte ein Haftbefehl bei einem 37-jährigen serbischen Staatsangehörigen mit Flugziel NIS (Serbien) vollstreckt werden. Nach versuchtem gemeinschaftlichem Diebstahl konnte durch Zahlung der offenen Geldstrafe in Höhe von 1.400,-EUR eine 70-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden.
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