Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover
BPOL-H: Bundespolizei am Flughafen Hannover, Ferienzeit - Haftbefehlszeit
Hannover (ots)
Am vergangenen Wochenende wurden am Flughafen Hannover durch die Bundespolizei wieder etliche Haftbefehle sowie Pfändungsaufträge vollstreckt, aber der Reihe nach.
Am Freitagmorgen wurde eine 32-jährige Deutsche bei der Ausreise nach Antalya durch Beamte der Bundespolizei kontrolliert. Dabei wurde ein Strafvollstreckungsauftrag der Staatsanwaltschaft Bückeburg wegen Betruges festgestellt. Vor Ort konnte die Frau 120 EUR zahlen und damit in die Türkei weiterfliegen.
Ebenfalls in die Türkei wollte ein 44-jähriger Mann am Freitagmittag fliegen. Um jedoch seine Reise nach Istanbul nicht zu gefährden, entschloss sich der Mann zeitgerecht vor seinem Abflug auf der Wache der Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover vorstellig zu werden und den Beamten zu eröffnen, dass gegen ihn noch ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Brauschweig offen sei. Nach Überprüfung der Angaben konnte sich der Mann 4 Tage Haft ersparten, indem er die noch offenen 100 EUR bezahlte.
Am Samstagmorgen fiel den Beamten eine 24-jähriger Mann bei der Ausreise nach Pristina auf. Es wurde festgestellt, dass er gleich zweimal von der Staatsanwaltschaft Magdeburg gesucht wurde. Wegen Fischwilderei, Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis waren von insgesamt 135 Tagen Haft und 2150 EUR Strafe noch 96 Tage oder 1686 EUR übrig. Den von der Haft befreienden Betrag konnte der Mann am Flughafen begleichen und damit auch seinen Flug nach Pristina erreichen.
Ein 42-jähriger Türke wurde dann am Samstag gegen 18 Uhr bei der Ausreisekontrolle nach Istanbul vorstellig. Dabei konnte ermittelt werden, dass er noch zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Braunschweig nicht beglichen hatte. Wegen Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz hätte er einmal 50 EUR und einmal 40 EUR bezahlen müssen. Dies holte er nun kurzfristig bei der Bundespolizei nach, um die Reise nach Istanbul antreten zu können.
In der Nacht zum Montag ergab eine Fahndungsabfrage bei einem 32-jährigen Deutschen, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen den Mann zur Strafvollstreckung ausgeschrieben hatte. Aus einem Pfändungsurteil aus dem Jahr 2018 hätte er noch insgesamt 2162,20 EUR bezahlen müssen. Vor Ort konnte der Mann immerhin 700 EUR zahlen, so dass er zumindest seine Reise nach Antalya fortsetzen konnte.
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