Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover
BPOL-H: Bundespolizei Flughafen Hannover: Fahndungstreffer-Endspurt im Oktober
Hannover (ots)
Die letzten Oktobertage waren nochmals von Zahlreichen Feststellungen durch die Beamten der Bundespolizei am Flughafen Hannover geprägt.
Am Samstag um 13:57 Uhr wurde ein 28-jähriger bei der Ausreisekontrolle nach Istanbul kontrolliert. Dabei wurde durch die Beamten festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen den Mann die Vollstreckung einer Pfändung angeordnet hatte. Um seine Flug zu erreichen zahlte der Mann insgesamt 367,50 EUR.
Den gleichen Flug wollte um 14:41 Uhr auch ein 47-jähriger Türke erreichen. Da er aber aus einem Urteil wegen Verletzung der Unterhaltspflicht nur Teilbeträge entrichtet hatte und immer noch 22.255,40 EUR offen waren, erließ die Staatsanwaltschaft Hildesheim auch hier einen Pfändungsauftrag. Der Mann konnte nur einen Teilbetrag von 130 EUR bezahlen, erreichte aber seinen Flug nach Istanbul.
Am Sonntagmorgen gegen 03:25 Uhr viel ein 58-jähriger Deutscher dem geschulten Auge eines Luftsicherheitsassistenten auf. Der Mann wollte nach Antalya fliegen und hatte noch 1 Patrone in seinem Rucksack. Da Patronen nicht in das Handgepäck gehören und ebenfalls keine waffenrechtliche Erlaubnis für den Erwerb und den Besitz von Munition vorlegen konnte, erwarten den Mann nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
So fängt ein Urlaub auf Gran Canaria natürlich nicht gut an. Am Sonntagabend um 22:45 Uhr wurde in der Luftsicherheitskontrolle bei einem 58-jährigen Deutschen im Handgepäck auf dem Monitorbild ein Springmesser entdeckt. Da es sich bei dem Springmesser um einen verbotenen Gegenstand gem. Waffengesetz handelt, wurde dieses Eingezogen und den Mann erwartet nun ein Strafverfahren.
Um 22:52 Uhr konnte dann ein Haftbefehl gegen einen 37-jährigen Mann vollstreckt werden. Bei der Ausreiskontrolle nach Antalya wurde der Litauer festgestellt. Aus eine Urteil der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr waren noch 40 Tagessätze á 20 EUR offen. Nachdem der Mann seine 996,37 EUR mit Verfahrenskosten beglichen hatte, konnte er seine Reise fortsetzen.
Am Montag musste dann eine 22-jährige noch einmal ins Portemonnaie greifen. Bei der Ausreisekontrolle ergab der Fahndungsabgleich, dass die Justiz die Frau suchte. Die Staatsanwaltschaft Bückeburg hatte gegen die Deutsche einen Vollstreckungsauftrag zur Vermögensabschöpfung erlassen. Aus einem Betrugsfall musste die Frau insgesamt 171,90 EUR zahlen. Nachdem sie dies vor Ort bei den Beamten bezahlen konnte, stand der Reise nach Antalya auch nichts mehr im Wege.
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