Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover
BPOL-H: Bundespolizei am Flughafen Hannover: 4059,05 EUR und ein Schlagring
Hannover (ots)
Am Samstagvormittag begab sich ein 37-jähriger Britischer Staatsangehöriger zur Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Hannover. Er wollte nach München fliegen. Gegen 11:20 Uhr fiel den Luftsicherheitsassistenten bei der Kontrolle in dem Rucksack des Reisenden ein verdächtiger Gegenstand auf. Dieser wurde daraufhin genauer überprüft und anschließend die Bundespolizei gerufen. Es stellte sich heraus, dass es sich bei dem Gegenstand um einen Schlagring handelt, der nach dem Waffengesetz ein verbotener Gegenstand ist. Der Mann erhielt von der Bundespolizei eine Strafanzeige und musste zur Sicherstellung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150 EUR bezahlen. Anschließend konnte er seinen Flug wahrnehmen.
Um 13:25 Uhr wurde ein 24-jähriger Deutscher aus Istanbul kommend kontrolliert. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte aber einen Vollstreckungshaftbefehl gegen den Mann erlassen. Wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln war er zu einer Haftstrafe von 30 Tagen oder Ersatzweise 50 EUR pro Tag, zuzüglich der Gebühren von 109,05 EUR verurteilt worden. Um die Heimreise antreten zu können beglich der Mann die 1609,05 EUR bei der Bundespolizei.
Nur sechs Minuten später wurde ein 35-jähriger Mann kontrolliert, der ebenfalls auf der Maschine aus Istanbul saß. Auch hier konnten die Beamten der Bundespolizei einen offenen Haftbefehl feststellen. Wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung hatte die Staatsanwaltschaft in Kiel den Mann zu 50 Tagen Haft oder 16 EUR pro Tag verurteilt. Da der Mann aber 46 Tagessätze nicht bezahlt hatte, waren noch 690 EUR der Geldstrafe offen. Ferner konnte festgestellt werden, dass aus einem alten Verfahren gegen den Mann ein weiterer Tagessatz in Höhe von 10 EUR nicht bezahlt worden ist. Da der Mann vor Ort die 700 EUR bezahlen konnte musste er nun nur noch seinen Führerschein abgeben. Da gegen den 35-jährigen durch die Bußgeldstelle der Stadt Dortmund ein Fahrverbot ausgesprochen wurde, haben die Beamten seinen Führerschein sichergestellt, um das Fahrverbot nunmehr durchzusetzen. Dabei konnte der Mann auch gleich seinen Wohnsitz gegenüber den Beamten bekanntgeben, da auch die Staatsanwaltschaft Dortmund eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung veranlasst hatte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der 35-jährige dann die Heimreise antreten.
Ein wenig Ruhe bis zur nächsten Festnahme war den Beamten vergönnt, ehe gegen 23:30 Uhr, kurz vor Ende des Samstages ein 42-jähriger Deutscher bei der Ausreisekontrolle nach Antalya festgestellt werden konnte. Der Mann musste aus einer Verurteilung wegen des unerlaubten Mitführens eines Schlagringes noch eine Geldstrafe in Höhe von 1600 EUR begleichen, oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen verbüßen. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hatte ihn zur Festnahme ausgeschrieben. Nachdem die 1600 EUR ohne Gebühren vor Ort bei der Bundespolizei bezahlte werden konnten, stand auch der Weiterreise nach Antalya nichts mehr im Wege.
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