Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover
BPOL-H: Nicht nur Ohrfeigen und Beleidigungen führen ins Gefängnis.
Hannover (ots)
Die Bundespolizei kontrollierte am Samstag gegen 10:30 Uhr im öffentlichen Bereich des Flughafen Hannover einen 26-jährigen Deutschen auf Grund seines auffälligen Verhaltens. Dabei wurde festgestellt, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Hannover per Haftbefehl gesucht wurde. Er hatte seine Strafe aus einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) von 500 EUR und 374,15 EUR Kosten nicht bezahlt. Daraufhin sollte der nunmehr Verhaftete mit zur Dienststelle genommen werden. Dies gefiel dem Mann scheinbar überhaupt nicht, denn er versetzte einem der Polizeivollzugsbeamten unvermittelt eine Ohrfeige. Auf Grund weiterer Widerstandshandlungen, wüster Beschimpfungen und übelster Beleidigungen konnte der Deutsche nur mittels Fesselung zur Dienststelle verbracht werden. Da der Mann auch den von der Haft befreienden Betrag nicht begleichen konnte, muss er nun 20 Tage in einer Justizvollzugsanstalt verbringen. Nicht aber bevor noch Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollzugsbeamte aufgenommen worden sind.
Um 13:15 Uhr wurde dann ein 19-jähriger Mann kontrolliert, der aus Istanbul nach Hannover reisen wollte. Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle wurde eine Untersuchungshaftbefehlt der Staatsanwaltschaft Detmold festgestellt. Der Mann wurde wegen einer sexuellen Nötigung/Vergewaltigung gesucht und das Gericht hatte die Untersuchungshaft angeordnet. Die Bundespolizisten brachten den Mann in eine Justizvollzugsanstalt.
Aus Izmir kommend wurde wiederum nur eine halbe Stunde später ein 31-jähriger festgestellt. Bei der Überprüfung der Personalien des Mannes stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld mit Vollstreckungshaftbefehlt nach dem Mann fahnden ließ. Der Mann war wegen Verstoßes gegen das OWiG zu 4 Tagen Haft oder 180 EUR Geldstrafe verurteilt worden. Da er die Strafe mit Kosten, insgesamt 212,00 EUR noch vor Ort bei den Beamten bezahlen konnte, durfte er seine Heimreise fortsetzen.
Am Sonntag konnte eine Vermögensabschöpfung/Pfändung bei einem 49-jährigen zumindest teilweise vollstreckt werden. Aus einem Urteil wegen Steuerhinterziehung der Staatsanwaltschaft Hannover waren noch 83.603 EUR offen. Der Mann beglich einen Teilbetrag in Höhe von 500 EUR und damit stand auch der Weiterreise nach Istanbul nichts mehr im Wege.
Nur 5 Minuten später erschien zur Ausreisekontrolle nach Istanbul ein 29-jähriger. Auf Grund einer Fahndungsnotierung der Stadt Salzgitter zur Durchsetzung eines Fahrverbotes, musste der Mann seinen Führerschein bei der Bundespolizei abgeben. Der Führerschein wurde noch an Ort und Stelle sichergestellt, so dass der 29-jährige nach seiner Rückkehr aus Istanbul zur Heimreise nun die Öffentlichen Verkehrsmittel nutzen muss.
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