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BPOLI LUD: Trotz Verbots eingereist

Görlitz (ots)

Trotz eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots war ein polnischer Bürger in die Bundesrepublik eingereist. Der 26-Jährige war am Sonntagvormittag im Görlitzer Bahnhof angetroffen worden. Weil er keine Dokumente mitführte, wurde er zum Bundespolizeirevier an der Stadtbrücke mitgenommen. Bei der Feststellung seiner Identität stellte sich heraus, dass ihm die Ausländerbehörde des Kreises Dithmarschen im April des vergangenen Jahres die allgemeine Freizügigkeit aberkannt hatte. Vor Ende 2020 hätte er also nicht wieder nach Deutschland reisen dürfen. Weil er dies dennoch tat, wurde er wegen des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz/EU angezeigt.

Um die Durchführung des Strafverfahrens sicherzustellen, ist die Zahlung einer Sicherheitsleistung i. H. v. 360,00 Euro angeordnet worden. Normalerweise wäre an dieser Stelle die Zeit im Gewahrsam zu Ende gewesen. Im vorliegenden Fall verlängerte sich diese allerdings. Ein Dienstfahrzeug brachte den Mann zur Justizvollzugsanstalt. Dort verbüßt er nun eine mehrtägige Restfreiheitsstrafe. Die zugrundeliegende Gesamtfreiheitsstrafe war im November 2016 wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls vom Amtsgericht Dresden erlassen worden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_pir

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