Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: Staatsangehörige aus der Ukraine, aus Moldau, aus Syrien und Afghanistan haben gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen
Görlitz, BAB 4, Republik Polen (ots)
Von Freitag bis einschließlich Sonntag sind 15 Staatsangehörige aus der Ukraine, ein Mann aus der Republik Moldau (43), ein Mann aus Syrien (29) und einer aus Afghanistan (18) von der Bundespolizei angezeigt worden. In allen Fällen lautet der Vorwurf gleich: Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz!
Konkret werden drei ukrainische Frauen (42, 47, 60) und ein ukrainischer Mann (44) der Schwarzarbeit verdächtigt. Demnach haben zwei der Frauen nachweislich ohne Genehmigung in der häuslichen Krankenpflege in Regensburg, der Mann im Baugewerbe im Rhein-Neckar-Kreis gearbeitet. Der dritten Frau fehlte zudem ein gültiger Reisepass. Dafür ist bei dem 44-Jährigen eine gefälschte litauische Identitätskarte gefunden worden. Insgesamt wurden bei den Damen 3.400,00 Euro, bei dem Herrn 2.000,00 Euro illegaler Arbeitslohn beschlagnahmt. Zusätzlich musste die 60-Jährige eine Sicherheitsleistung (400,00 Euro) hinterlegen.
Auch der moldauische Bürger hatte sich schwarzes Geld verdient. Er war in Duisburg im Baugewerbe tätig. In seinem Fall wurden 2.500,00 Euro beschlagnahmt, ferner hatte er eine Sicherheitsleistung i. H. v. 300,00 Euro zu zahlen.
Für zwei ukrainische Frauen (52, 45) und zwei ukrainische Männer (37, 49) war die Reise ins Bundesgebiet mit der Kontrolle beendet. Sie kamen nicht weiter bis zu ihren Arbeitsstellen. Ohnehin fehlte ihnen die Genehmigung für eine Erwerbstätigkeit. Wahrscheinlich sollten dem 37-Jährigen und dem 49-Jährigen auch falsche Dokumente den Erwerbsaufenthalt vereinfachen. Bei ihnen fanden sich ein verfälschter litauischer als auch ein verfälschter rumänischer Ausweis. Das Quartett wurde nach Polen zurückgeschoben. Vorher waren Sicherheitsleistungen i. H. v. 150,00 Euro; 200,00 Euro bzw. 300,00 Euro zu zahlen.
Überschrittene Aufenthaltszeiträume spielten dagegen bei drei Frauen (21, 50, 53) als auch vier Männern (19, 25, 25, 37) die maßgebliche Rolle. Zum Teil hielten sich die Personen bis zu 97 Tage zu lange in Deutschland auf.
Die betreffenden Ukrainerinnen, Ukrainer sowie der Moldauer waren auf verschiedenen Autobahnrastplätzen bzw. in der Nähe der Autobahn bei Kodersdorf aufgegriffen worden. In zwei der genannten Fälle erfolgte der Aufgriff durch die gemeinsame deutsch-polnische Streifengruppe auf polnischem Gebiet.
Den 29-Jährigen aus Syrien und den 18-Jährigen aus Afghanistan ergriffen die Beamten im Görlitzer Bahnhof. Während der Syrer ohne gültigen Pass unterwegs war, führte der Afghane lediglich eine längst abgelaufene Aufenthaltsgestattung mit. Den syrischen Bürger erwartet neben dem ausländerrechtlichen Strafverfahren nun auch ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen die Abgabenordnung. Als er mit einem Zug von Zgorzelec nach Görlitz einreiste, führte er 16 Stangen Zigaretten und Tabak mit.
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