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BPOLI LUD: Wegen Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz hinter Gitter

Görlitz (ots)

Im Oktober 2017 hatte das Amtsgericht Meiningen einen seinerzeit 32-Jährigen aus Meinungen wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz zur einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Nach Anrechnung einer bereits verbüßten Haft waren später dennoch 28 Tage Restfreiheitsstrafe offengeblieben. Der Verurteilte tauchte trotzdem unter. Gestern Abend allerdings ist er auf dem Görlitzer Demianiplatz auf der Grundlage eines vorliegenden Haftbefehles von der Bundespolizei festgenommen worden. Anschließend kam er hinter Gitter. Vor seiner Einlieferung sind ihm jedoch 0,5 Gramm Crystal abgenommen worden ... Abermals wird nun wegen des Besitzes von Betäubungsmittel gegen ihn ermittelt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_pir

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