Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: Finger weg von verbotener Pyrotechnik
Muskau (ots)
493 sichergestellte Feuerwerksköper sind das Ergebnis verstärkter Kontrollen, die die Bundespolizei - mit Unterstützung des Zolls - in den vergangenen Tagen in Bad Muskau durchführte.
Gegen sieben Beschuldigte wurden im Zusammenhang mit den mitgeführten pyrotechnischen Erzeugnissen Ermittlungen eingeleitet.
In vier Fällen verstießen Minderjährige im Alter von 12 - 15 Jahren gegen die gesetzlichen Bestimmungen. In den anderen drei Fällen erwischten die Ordnungshüter Männer im Alter von 18, 21 und 23 Jahren.
Die verbotene Pyrotechnik wurde sichergestellt, die Beschuldigten aus den Landkreisen Bautzen, Görlitz und Meißen müssen sich nun wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verantworten. Ferner wird die Bundespolizei die Aufwendungen für den fachgerechten Transport und für die endgültige Vernichtung der pyrotechnischen Erzeugnisse den Jugendlichen und Erwachsenen in Rechnung stellen.
Bei der sichergestellten Pyrotechnik handelte es sich oftmals um Feuerwerk der Kategorie F3, deren Nutzung ausnahmslos Personen vorbehalten ist, die über eine behördliche Erlaubnis zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen verfügen. Die Beschuldigten bzw. Eigentümer des sichergestellten Feuerwerks waren ausnahmslos nicht im Besitz dieser Erlaubnis.
Gerade mit Blick auf den anstehenden Jahreswechsel warnt die Bundespolizei eindringlich vor dem Kauf von Pyrotechnik auf einschlägig bekannten Märkten im Ausland. "Sie gefährden nicht nur sich, sondern auch andere. Die Gefahren durch andere Inhalte und andere Zündzeiten sind demzufolge kaum abzuschätzen."
Denken Sie bitte daran: Legal ist sicher!
Legale Feuerwerkskörper, Böller und Knaller durchlaufen ein aufwendiges Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle in Europa.
Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit einer Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle.
Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Vorschriften und Bestimmungen zum Erwerb von Feuerwerkskörpern.
Rückfragen bitte an:
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Ralf Zumbrägel
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