Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: Altenpflege ohne Reisepass und Arbeitsgenehmigung - nein!
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Das für ukrainische Staatsangehörige der gültige Reisepass die entscheidende Grundlage für eine Einreise nach Deutschland und den anschließenden touristischen Aufenthalt ist, dürfte hinlänglich bekannt sein. Ebenso dürfte bekannt sein, dass darüber hinaus eine Erwerbstätigkeit der Genehmigung bedarf. Einer 56-jährigen Ukrainerin scheint beides egal gewesen zu sein. Die Frau war am Mittwochabend auf der Autobahn 4 in Richtung Westen unterwegs, als sie von der Bundespolizei bei Kodersdorf angehalten wurde. Sie erklärte den Ordnungshütern, dass sie in die Nähe von Bonn will, um dort als Altenpflegerin zu arbeiten. Ihre Reise dorthin endete später mit der Zurückschiebung nach Polen. Schließlich fehlte ihr zum einen die Arbeitserlaubnis, zum anderen war sie nicht im Besitz eines Passes.
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