Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: Von der Autobahn ins Gefängnis
Görlitz, BAB 4 (ots)
Am Sonntag hat die Bundespolizei auf der Autobahn erst einen Staaten-losen (44), später dann eine Georgierin (45) und einen Georgier (33) festgenommen. In allen drei Fällen führte der Weg für die Verurteilte und die Verurteilten direkt ins Gefängnis.
Die Festnahme des 44-Jährigen erfolgte am Nachmittag auf dem Auto-bahnrastplatz Wiesaer Forst. Dort hatten Bundespolizisten bei einer Überprüfung festgestellt, dass der in Lettland geborene Mann zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Fahndungsnotiz hatte die Staatsanwaltschaft Stade Ende Juli veranlasst, nachdem sie einen Haftbefehl aufgrund einer offenen Geldstrafe (450,00 Euro wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, wegen Urkundenfälschung, wegen Trunkenheit im Verkehr und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis) ausgestellt hatte.
Stunden später, kurz nach 22.00 Uhr, lotsten die Fahnder schließlich einen aus Polen kommenden Reisebus an der Anschlussstelle Nieder Seifersdorf von der Autobahn. Für die 45-Jährige ging mit der anschließenden Kontrolle eine Reise nach Mannheim, für den 33-Jährigen eine Reise nach Frankreich vorzeitig zu Ende.
Der Frau wurde zunächst vorgeworfen, unerlaubt eingereist zu sein. Dabei spielte ein zu langer Aufenthalt im Schengen-Raum vor ihrer Einreise ins Bundesgebiet die entscheidende Rolle. Sie wäre somit ohnehin nach Polen zurückgeschoben worden. Ausschlaggebend für ihre Festnahme war letztlich ein vier Monate alter Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim. Die Zahlung von 900,00 Euro (angeordnet vom Amtsgericht Mannheim wegen unerlaubter Einreise ...) hätten sie vor dem ersatzweisen Freiheitsentzug bewahrt.
Obwohl der georgische Festgenommene bis zum November dieses Jahres ein Einreiseverbot für die Bundesrepublik hatte, war er dennoch nach Deutschland gekommen bzw. wollte über Deutschland an sein Ziel gelangen. Abgesehen von dieser unerlaubten Einreise fahndete die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mit einem Vollstreckungshaftbefehl nach dem Georgier. Gegenüber der Justizkasse hatte dieser nämlich noch 1.380,00 Euro Geldstrafe offen. Die Geldstrafe war im Mai 2019 wegen Diebstahls angeordnet worden.
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