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BPOLI LUD: Haftbefehle vollstreckt - Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Waffengesetz festgestellt

Görlitz (ots)

Am Freitagmittag, den 15. Dezember 2023, kontrollierten Bundespolizisten einen 33-jährigen Ukrainer am Autobahnrastplatz An der Neiße. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Wuppertal mit einem Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde. Der Ukrainer wurde wegen Diebstahl zu einer Geldstrafe in Höhe von 645,00 Euro verurteilt. Nachdem der 33-Jährige seine Schulden vor Ort beglich, konnte er weiterreisen.

Am Samstag, den 16. Dezember 2023, klickten auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße für einen Kirgisen und einen Polen sowie in Görlitz (Bahnhofstraße) für einen Deutschen die Handschellen. Der 52-jährige Kirgise wurden wegen Trunkenheit im Verkehr vom Amtsgericht Neresheim zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 677,48 Euro verurteilt. Der 38-jährige Pole wurde vom Amtsgericht Leipzig wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 1295,49 Euro verurteilt. Beide Männer beglichen ihre Geldstrafen und setzten ihre Reise fort. Weil der 20-jährige Deutsche im Oktober 2023 seiner Hauptverhandlung wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln ohne Erlaubnis und des unerlaubten Führens einer verbotenen Waffe ohne ausreichende Entschuldigung fernblieb, ordnete das Amtsgericht Görlitz Sitzungshaft an. Bei der Durchsuchung wurde in der Bauchtasche des Mannes ein Block Haschisch (111,4 Gramm brutto) aufgefunden. Die Ermittlungen hierzu haben zuständigkeitshalber die Kollegen des Polizeireviers Görlitz übernommen. Der 20-Jährige wurde der Justizvollzugsanstalt übergeben.

Am Sonntag (17. Dezember 2023) wurde ein 64-jährige Deutscher sowie ein 35-Jähriger Pole der Justizvollzugsanstalt übergeben, da sie ihre offenen Schulden bei der Staatskasse nicht zahlen kontern. Gegen den Deutschen lagen gleich zwei Strafvollstreckungshaftbefehle vor. So wurde er vom Landgericht Hagen wegen Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 420,00 Euro und vom Amtsgericht Würzburg wegen Straßenverkehrsgefährdung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2000,00 Euro verurteilt. Gegen den 35-jährigen Polen lag ein Strafbefehl des Amtsgericht Düsseldorf vor. Der Mann wurde 2020 wegen Diebstahl geringwertiger Sachen zu einer Geldstrafe in Höhe von 400,00 Euro verurteilt. Zusätzlich erwartet den Polen nun ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Bei der Durchsuchung wurde an seinem Gürtel eine Gürtelschnalle, getarnt als Schlagring, festgestellt. Beide Männer wurden ebenfalls auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße festgestellt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecherin
Ivonne Höppner
Telefon: 0 35 81 - 3626-6111
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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