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BPOLI LUD: Nur einer von zwei Verurteilten reiste weiter

Görlitz, BAB 4 (ots)

Im Herbst 2022 verurteilte das Amtsgericht München einen damals 38-Jährigen aus Polen wegen Fischwilderei. Weil der Verurteilte die Geldstrafe i.H.v. 800,00 Euro nicht zahlte, ist im Frühjahr 2023 ein Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn erlassen worden. Am Donnerstagvormittag passierte der Mann dann die Kontrollstelle auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße. Nach ungefähr einer Stunde durfte er dann tatsächlich einreisen. Zwischenzeitlich musste er seine Schulden begleichen, damit der Haftbefehl auch gelöscht werden konnte.

Ein wegen des Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen verurteilter Pole dagegen wurde am Dienstagabend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Der 24-Jährige verbüßt dort nun eine Ersatzfreiheitsstrafe, die das Amtsgericht Ahrensburg vor ca. einem halben Jahr angeordnet hatte. Letztlich fehlte dem Mann, der kurz vor seiner Einlieferung ebenfalls in besagter Kontrollstelle von Bundespolizisten festgenommen wurde, das notwendige Geld. Mit der Zahlung von 450,00 Euro hätte er den Aufenthalt in der JVA schließlich vermeiden können.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3626-6110
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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