Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: Gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen
Bad Muskau, Görlitz, BAB 4 (ots)
Entgegen allen Warnungen und Hinweisen im Zusammenhang mit Pyrotechnik ließen es sich am vergangenen Wochenende neben einem Letten, einem Bulgaren sowie einem Franzosen vor allem polnische und deutsche Bürger wohl nicht ausreden, verbotene Feuerwerkskörper über die Grenze nach Deutschland zu bringen bzw. sich mit Knallern, Böllern und Raketen der Kategorien 3 und 4 auf der polnischen Seite einzudecken, ohne im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis zu sein.
Der Lette (26) wurde beispielsweise mit 19 Knallern der Kategorie 3, der Bulgare (30) mit einer Rakete der Kategorie 3, der Franzose (39) mit einer Feuerwerksbatterie der Kategorie 3 ertappt.
Fünf polnischen Männern (24, 37, 38, 42, 50) und einem polnischen Jugendlichen (15) ist ebenfalls Silvesterfeuerwerk der Kategorie 3 abgenommen worden. Auf das Konto 24-Jährigen gehen dabei 9 Knaller, auf das Konto des 37-Jährigen eine Feuerwerksbatterie, auf das Konto des 38-Jährigen 17 Knaller, auf das Konto des 42-Jährigen 44 Knaller, auf das Konto des 50-Jährigen 20 Knaller. Der Jugendliche führte 72 Knaller mit.
Unter den späteren Beschuldigten befinden sich leider auch Bewohner aus der Region (Görlitz, Waldhufen) bzw. aus Radeberg. So sind bei einem 21-Jährigen in Begleitung eines 23-Jährigen insgesamt 20 Knaller festgestellt worden. Bei diesen Knallern wurde deutlich zu viel Nettoexplosivmasse bei der Herstellung verwendet. Zulässig sind für den normalen Verbraucher schließlich 20 Gramm pro pyrotechnisches Erzeugnis.
Zwei 18 und 19 Jahre alte Männer transportierten in einem grenzüberschreitenden Linienbus (Zgorzelec - Görlitz) 30 Knaller der Kategorie 3 und tatsächlich weitere 21 Knaller der Kategorie 4. Zudem befanden sich in ihrem Gepäck 36 Knaller, bei denen Blitzknallsätze verbaut wurden.
Einem 37-Jährigen aus Göttingen wurde schließlich eine Fontäne der Kategorie 3 und einem 18-Jährigen aus Brand Erbisdorf 20 Knaller der Kategorie 3 zum Verhängnis.
Die Feststellungen erfolgten letztlich sowohl an den Stadtbrücken in Bad Muskau und in Görlitz als auch in der Grenzkontrollstelle auf der Autobahn bei Görlitz.
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