Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: Am Wochenende festgenommen
Görlitz, BAB 4 (ots)
Am Samstag gegen 16.00 Uhr war im Görlitzer Bahnhof ein angetrunkener polnischer Bürger Einsatzkräften der Bundespolizei aufgefallen. Die Ordnungshüter überprüften zunächst die von ihm mündlich mitgeteilten Personalien. Dabei blieb auch alles unauffällig. Als sie dann jedoch seinen Ausweis in einer Reisetasche fanden, wendete sich das Blatt für den 39-Jährigen. Erst stellten sie fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt (Amtsgericht Frankfurt am Main wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz). Die 150,00 Euro, um die in Rede stehende Strafe zu begleichen, fehlten ihm aber. Dann kam auch noch ans Licht, dass ihm die Münchener Ausländerbehörde schon im Sommer 2023 das Recht auf Einreise und Aufenthalt aberkannt hatte. Demnach hätte er bis November 2032 gar nicht einreisen dürfen. In diesem Zusammenhang wurde nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz eingeleitet. Wenn der Verurteilte später also seinen Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt hinter sich hat, wird sich die Ausländerbehörde Görlitz um seine Abschiebung kümmern.
Ungefähr zur gleichen Zeit war eine mobile Streife auf der BAB 4 erfolgreich. Die Beamten hatten auf Höhe der Anschlussstelle Görlitz einen Meißener 300er Daimler gestoppt. Dessen Fahrer (62) hatte wohl vergessen, eine Geldbuße i.H.v. 60,00 Euro zu zahlen. Seinen Namen hatte die Staatsanwaltschaft Görlitz deshalb auf die Fahndungsliste setzen lassen. Inzwischen wurde der Eintrag wieder gelöscht, nachdem der offene Betrag übergeben wurde.
Als "Zahltag" könnten im Nachhinein zwei Polen (24, 27) und ein Ukrainer (32) den Sonntag bezeichnen. Alle drei wurden im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße festgesetzt. Dabei hatte der 24-Jährige noch eine Rechnung bei der Landesjustizkasse Bamberg über 1.050,00 Euro (Amtsgericht Bayreuth wegen Sachbeschädigung) offen. Bekannte zahlten an seiner Stelle den Betrag ein.
Die Schulden des 27-Jährigen, auf deren Begleichung bei der Gerichtskasse Saarbrücken (Amtsgericht Völklingen wegen Diebstahls) gewartet wurde, erledigte der Festgenommene selbst. Er hielt seine Geldkarte ans Zahlungsterminal der Dienststelle, dann reiste er weiter.
Der 32-Jährige dagegen musste da schon tiefer ins Portemonnaie greifen. Für insgesamt 2.262,60 Euro wurden ihm die Handfesseln wieder abgenommen. Der Betrag entspricht der Geldstrafe und den Verfahrenskosten, die wegen einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr zustande gekommen waren (Amtsgericht Nördlingen). Aus seiner Einreise wurde dennoch nichts, er wurde nach Polen zurückgewiesen. Schließlich hatte er die zulässige Aufenthaltszeit als Tourist mehr als aufgebracht, zudem war eine zwischenzeitlich erteilte Aufenthaltserlaubnis längst abgelaufen. Neben einer Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise wurde er ferner wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Um einzureisen, hatte er sich hinter das Steuer seines polnischen BMW gesetzt. Dabei war gegen ihn eine mehrmonatige Fahrerlaubnissperre sowie ein Fahrverbot in Deutschland angeordnet worden.
Bereits am späten Freitagabend war ein 41-Jähriger aus Polen vor dem Görlitzer Bahnhof festgenommen worden. In seinem Fall war ein Vollstreckungshaftbefehl, den die Staatsanwaltschaft Saarbrücken vor fast genau acht Jahren ausgestellt hatte, unbemerkt geblieben. Die 18-tägige Restfreiheitsstrafe, die das Amtsgericht Saarbrücken seinerzeit wegen besonders schweren Falls des Diebstahls angeordnet hatte, trat der Mann unmittelbar nach seiner Festnahme an.
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