Bundespolizeiinspektion Ebersbach
BPOLI EBB: Wohnungsdurchsuchungen in der Oberlausitzer Graffitiszene
Bautzen, Bischofswerda, Senftenberg (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Görlitz und der Bundespolizeiinspektion Ebersbach:
Am Morgen des 10. Oktober 2019 führte die Bundespolizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Görlitz in Bautzen, in Bischofswerda und in Senftenberg drei Wohnungsdurchsuchungen durch. Vorangegangen waren umfangreiche Ermittlungen in der Oberlausitzer Graffitiszene.
Einem der drei 19-jährigen deutschen Beschuldigten werden mehrere Graffitistraftaten an der Bautzener Bahnbrücke in der Zeppelinstraße und dem zweiten Beschuldigten Mittäterschaft vorgeworfen. Nach bisherigem Ermittlungsstand war ein Schaden in Höhe von 200,00 Euro entstanden. Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Forst durchsuchten eine Wohnung in Senftenberg und die ermittlungsführende Bundespolizeiinspektion Ebersbach eine Wohnung in Bautzen. Die Beschuldigten wurden angetroffen und werden am heutigen Tage vernommen. Die Beamten stellten einige Unterlagen, ein verbotenes Klappmesser und einen Schlagring sicher.
Dem dritten ebenfalls 19-jährigen Beschuldigten werden insgesamt 15 Taten vorgeworfen, die er im Zeitraum Juli 2018 bis August 2019 in Bautzen und Bischofswerda verübt haben soll. Zu den Tatorten gehören der Bahnhof sowie der Güterbahnhof in Bischofswerda. In einem der Fälle hatte er in Bautzen insgesamt 16 Linienbusse der Oberlausitzer Regionalbus GmbH mit Graffitischriften besprüht, wodurch ein Schaden von etwa 2.500,00 Euro entstanden ist. Die Ermittler gehen von einer Gesamtschadenssumme von etwa 5.000,00 Euro aus. Sie stellten in der Wohnung zahlreiche Graffitiunterlagen, Spraydosen, Farbstifte und eine geringe Menge Marihuana sicher.
In Bautzen und Bischofswerda waren 11 Beamte im Einsatz, die durch zwei Landespolizistinnen der Polizeidirektion Görlitz unterstützt wurden. Sie hatten die Ermittlungen in vier der Fälle geführt.
Der Gesetzgeber sieht für Sachbeschädigung durch Graffiti eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Da es sich hier um drei Heranwachsende handelt, könnte sich die Anwendung von Jugendstrafrecht noch strafmildernd auswirken.
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