Bundespolizeiinspektion Ebersbach
BPOLI EBB: Bundespolizei zieht Böllerbilanz
Zittau (ots)
Trotz Umweltdiskussionen und Böllerverbot in Großstädten wurde insbesondere im ostsächsischen Dreiländereck wieder sehr lautstark durch die Silvesternacht gefeiert. Gemeint sind die besonders lauten und in ihrer Wirkung unberechenbaren illegalen Böller von den benachbarten Grenzmärkten. Und so hatte die Bundespolizei wieder alle Hände voll zu tun. Vor allem in Zittau und auf der Autobahn 4 wurde illegales Feuerwerk beschlagnahmt. Obwohl seit Wochen in den Medien und in oberlausitzer Schulen immer wieder auf die Gefährlichkeit illegaler Böller hingewiesen wurde, liesen sich einige Jugendliche und Erwachsene davon nicht abschrecken und gingen im Grenzgebiet "shoppen". Bereits kurz vor Weihnachten wurde in Zittau ein 16-jähriger Deutscher mit 17 der verbotenen Feuerwerkskörper angetroffen, die er gerade in Polen gekauft hatte. Ein 27-jähriger deutscher LKW-Fahrer hatte in Zittau auf der Ladefläche noch einiges Mehr geladen. Auf über 560 Gramm Nettoexplosivmasse kam sein Feuerwerk, das er ebenfalls in Polen gekauft hatte. Am 28. Dezember 2019 verdoppelte sich deser Wert fast auf 990 Gramm bei einem 28-jährigen Polen, den Bundespolizisten auf der BAB 4 bei Bautzen stoppten. Er hatte eine Feuerwerksbatterie dabei, die eigentlich nur speziell geschulte Feuerwerker besitzen dürften. Am Silvestertag wurden in Zittau zwei 14- und 17-jährige deutsche Jungs sowie ein 18-jähriger Libyer mit illegalen Böllern angetroffen. Zum Teil lag auch hier kein Feuerwerwerkerschein vor und zum Teil waren es komplett ungeprüfte Böller. Die Bundespolizei beschlagnahmte hier 160 Feuerwerkskörper. Am Neujahrstag nahmen Beamte am Bahnhaltepunkt in Schirgiswalde-Kirschau Sachbeschädigungen auf, die Unbekannte durch Zünden von Böllern verursacht hatten. So hingen vom Dach des Wetterschutzhäuschen Metallleisten herab und war die aus Hartkunststoff gefertigte Streugutkiste komplett zerstört. Die Beamten fanden in der Nähe eine leere Schachtel ungeprüfter DUM BUM Knaller. In allen Fällen wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Auf die Tatverdächtigen können nun außerdem die Kosten für die fachgerechte Entsorgung ihrer illegalen Böller zukommen.
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