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BPOLI DD: Beschleunigtes Verfahren für einen Unbelehrbaren

Dresden (ots)

Am Freitagvormittag, dem 22.02.2019, ermittelten Bundespolizisten einen auch für die Fahnder nicht alltäglichen Fall.

Ein 33-Jähriger wurde im Zug von Tschechien kommend kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass der ukrainische Staatsangehörige durch die deutsche Justiz mit Haftbefehl gesucht wurde.

Der Grund für den Haftbefehl war, dass der Mann im Vorjahr bei einer Fahrzeugkontrolle in Bayern mit einer gefälschten Fahrerlaubnis festgestellt wurde.

Dafür wurde er zu einer 70-tägigen Freiheitsstrafe bzw. zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 EUR verurteilt.

Im Zuge der Vollstreckung des Haftbefehles stellten die Bundespolizisten nun wieder einen gefälschten Führerschein bei dem Unbelehrbaren fest.

Noch am gleichen Tag wurde am Amtsgericht Dresden ein Beschleunigtes Verfahren gegen den ukrainischen Staatsangehörigen anberaumt.

Das Ergebnis: Zahlung der Geldstrafe des "alten" Haftbefehls und ein neues Urteil über 630 EUR bzw. Freiheitsersatzstrafe von 90 Tagen.

Insbesondere auf Grund der wiederholten Begehung nicht unerheblicher Straftaten wurde dem Verurteilten sein Reiserecht aberkannt. Verbunden ist dies mit einer zweijährigen Wiedereinreisesperre für Deutschland.

Am Folgetag wurde der 33-Jährige nach Tschechien zurückgeschoben.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Dresden
Pressestelle
Telefon: 0351 / 81502 - 2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_pir

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